Arzneibücher

Gemäß §4 Absatz 5 der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche-Hausapothekenverordnung - TÄHAV) müssen Tierärzte:

"(5) In den Betriebsräumen müssen die Rechtsvorschriften über den Verkehr mit Tierarzneimitteln, Humanarzneimitteln, Betäubungsmitteln, die Arzneimittelpreisverordnung und, soweit entsprechend Art und Umfang der Tätigkeit erforderlich, die amtliche Ausgabe des Arzneibuches in der jeweils aktuellen Fassung schriftlich oder elektronisch verfügbar sein."

Hier finden Sie Links zu BfArM: Deutsches Arzneibuch (DAB), Europäisches Arzneibuch (EAB) und Homöopathisches Arzneibuch (HAB).

 

VETiSearch™ ApS - C.F. Richs Vej 99D - 2000 Kopenhagen - Dänemark - kontakt@vetisearch.de - Steuernummer: 39926679
VETiSearch.de Copyright © 2025 . Alle Rechte vorbehalten. Diese Informationen sind nur für Einwohner Deutschlands bestimmt. Die auf dieser Website bereitgestellten Produktinformationen richten sich ausschließlich an Einwohner Deutschlands. Produkte können in verschiedenen EU Ländern unterschiedliche Produktinformationen haben.