Hausapotheken Kontrolle

Vorbereitung auf eine Hausapotheken Kontrollinspektion

In Deutschland ist die Überprüfung der tierärztlichen Hausapotheken eine zentrale Maßnahme zur Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften für die Lagerung und Abgabe von Arzneimitteln in veterinärmedizinischen Einrichtungen. Diese regelmäßigen Inspektionen durch die zuständigen Veterinärbehörden gewährleisten eine sichere und rechtskonforme Führung der Hausapotheken zum Schutz der Tiergesundheit und des Verbraucherschutzes.

Link zu: Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)


Arzneibücher

Gemäß §4 Absatz 5 der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (Tierärztliche-Hausapothekenverordnung - TÄHAV) müssen Tierärzte:

"(5) In den Betriebsräumen müssen die Rechtsvorschriften über den Verkehr mit Tierarzneimitteln, Humanarzneimitteln, Betäubungsmitteln, die Arzneimittelpreisverordnung und, soweit entsprechend Art und Umfang der Tätigkeit erforderlich, die amtliche Ausgabe des Arzneibuches in der jeweils aktuellen Fassung schriftlich oder elektronisch verfügbar sein."

Hier finden Sie Links zu BfArM: Deutsches Arzneibuch (DAB), Europäisches Arzneibuch (EAB) und Homöopathisches Arzneibuch (HAB).

 

Vorbereitung auf eine Kontrollinspektion

Tierärzte sollten sich gut auf Inspektionen der Veterinärbehörden vorbereiten, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) erfüllt sind.

Die folgenden Schritte helfen Ihnen, sich auf eine Überprüfung vorzubereiten:

  1. Dokumentation und Aufzeichnungen: Stellen Sie sicher, dass alle Arzneimittelabgaben lückenlos dokumentiert sind und alle Nachweise jederzeit verfügbar sind.
  2. Lagerbedingungen: Überprüfen Sie, dass alle Medikamente gemäß den vorgeschriebenen Bedingungen gelagert werden, insbesondere hinsichtlich Temperaturkontrollen und Verfallsdaten.
  3. Ordnungsgemäße Entsorgung: Vergewissern Sie sich, dass abgelaufene oder nicht mehr benötigte Arzneimittel ordnungsgemäß entsorgt werden.
  4. Fortbildungspflicht: Als Tierarzt sind Sie verpflichtet, sich kontinuierlich über die neuesten pharmakologischen Entwicklungen und geltenden gesetzlichen Regelungen zu informieren. Unsere Plattform ist speziell darauf ausgerichtet, den Zugang zu neuesten pharmakologischen Erkenntnissen und gesetzlichen Bestimmungen für Veterinäre zu erleichtern, was eine kontinuierliche Weiterbildung erheblich vereinfacht. Wenn sie Kontrollbesuche erhalten, können sie z.b. VETiSearch als ihre digitale Veterinärquelle nutzen. VETiSearch sichert, dass der Tierarzt jederzeit die gesetzlichen Bestimmungen einhalten kann, da auf jeder Produktseite unten das Link zur aktuellen SPC zugänglich ist: Literaturhinweis „Aktuelle Fachinformation (SPC)".

Falls Sie Fragen zur Inspektion oder zu den rechtlichen Anforderungen haben, wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt in Ihrem Bundesland. Die Veterinärbehörden bieten Unterstützung und Beratung zur Einhaltung der TÄHAV und zur ordnungsgemäßen Führung Ihrer tierärztlichen Hausapotheke.

Wichtige Rechtsgrundlagen

Hier finden Sie die wichtigsten Gesetzestexte und Verordnungen zur Vorbereitung auf eine Inspektion und zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen:

  • Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV): Diese Verordnung regelt die Anforderungen an die Lagerung, Abgabe und Dokumentation von Arzneimitteln in tierärztlichen Hausapotheken.
  • Arzneimittelgesetz (AMG): Enthält allgemeine Vorschriften zur Herstellung, Abgabe und Handhabung von Arzneimitteln, die auch für tierärztliche Hausapotheken relevant sind.
  • Tiergesundheitsgesetz (TierGesG): Dieses Gesetz legt die Pflichten zum Schutz der Tiergesundheit und -sicherheit fest und enthält Bestimmungen zur sicheren Lagerung und Abgabe von Arzneimitteln.

 

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