Tierärztliche Hausapotheken

Vorbereitung auf eine 2025 Hausapotheken Kontrollinspektion

In Deutschland ist die Überprüfung der tierärztlichen Hausapotheken eine zentrale Maßnahme zur Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften für die Lagerung und Abgabe von Arzneimitteln in veterinärmedizinischen Einrichtungen. Diese regelmäßigen Inspektionen durch die zuständigen Veterinärbehörden gewährleisten eine sichere und rechtskonforme Führung der Hausapotheken zum Schutz der Tiergesundheit und des Verbraucherschutzes.

Vorbereitung auf eine Kontrollinspektion Tierärzte sollten sich gut auf Inspektionen der Veterinärbehörden vorbereiten, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen der "Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)" erfüllt sind. Die folgenden Schritte helfen Ihnen, sich optimal auf eine Überprüfung vorzubereiten:

  1. Dokumentation und Aufzeichnungen: Stellen Sie sicher, dass alle Arzneimittelabgaben lückenlos dokumentiert sind und alle Nachweise jederzeit verfügbar sind.
  2. Lagerbedingungen: Überprüfen Sie, dass alle Medikamente gemäß den vorgeschriebenen Bedingungen gelagert werden, insbesondere hinsichtlich Temperaturkontrollen und Verfallsdaten.
  3. Ordnungsgemäße Entsorgung: Vergewissern Sie sich, dass abgelaufene oder nicht mehr benötigte Arzneimittel ordnungsgemäß entsorgt werden.
  4. Fortbildungspflicht: Als Tierarzt sind Sie verpflichtet, sich kontinuierlich über die neuesten pharmakologischen Entwicklungen und geltenden gesetzlichen Regelungen zu informieren, wie es in § 2 Absatz 1 der TÄHAV gefordert wird. In diesem Zusammenhang bietet VETiSearch eine umfassende und stets aktuelle Informationsquelle für Veterinäre. Unsere Plattform ist speziell darauf ausgerichtet, den Zugang zu neuesten pharmakologischen Erkenntnissen und gesetzlichen Bestimmungen für Veterinäre zu erleichtern, was eine kontinuierliche Weiterbildung erheblich vereinfacht. Wenn sie Kontrollbesuche erhalten, können sie z.b. VETiSearch als ihre Veterinärquelle nutzen. VETiSearch sichert, dass der Tierarzt jederzeit die gesetzlichen Bestimmungen einhalten kann, da auf jeder Produktseite unten das Link zur aktuellen SPC zugänglich ist: Literaturhinweis „Aktuelle Fachinformation (SPC)".

Falls Sie Fragen zur Inspektion oder zu den rechtlichen Anforderungen haben, wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt in Ihrem Bundesland. Die Veterinärbehörden bieten Unterstützung und Beratung zur Einhaltung der TÄHAV und zur ordnungsgemäßen Führung Ihrer tierärztlichen Hausapotheke.

Wichtige Rechtsgrundlagen Hier finden Sie die wichtigsten Gesetzestexte und Verordnungen zur Vorbereitung auf eine Inspektion und zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen:

  • § 2 Absatz 1 TÄHAV: „Der Tierarzt hat sich über die für den Betrieb der tierärztlichen Hausapotheke geltenden Vorschriften und den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, insbesondere auf dem Gebiet der Pharmakologie, laufend zu unterrichten.“ VETiSearch ist hier die unverzichtbare Plattform für deutsche Tierärzte, um stets aktuell und rechtlich konform in der Veterinärmedizin informiert zu bleiben.
  • Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV): Diese Verordnung regelt die Anforderungen an die Lagerung, Abgabe und Dokumentation von Arzneimitteln in tierärztlichen Hausapotheken.
  • Arzneimittelgesetz (AMG): Enthält allgemeine Vorschriften zur Herstellung, Abgabe und Handhabung von Arzneimitteln, die auch für tierärztliche Hausapotheken relevant sind.
  • Tiergesundheitsgesetz (TierGesG): Dieses Gesetz legt die Pflichten zum Schutz der Tiergesundheit und -sicherheit fest und enthält Bestimmungen zur sicheren Lagerung und Abgabe von Arzneimitteln.

(Ref: https://www.gesetze-im-internet.de/t\_hav/)

Liste der deutschen Bundesländer und die entsprechenden Kontrollbehörden für Apothekenkontrollen mit vollständigen Kontaktinformationen:

Für Fragen zu den Anforderungen und zur Vorbereitung auf eine Inspektion können Sie sich an die Kontrollbehörde in Ihrer Region wenden. Die Kontrollbehörden sind zuständig für die Inspektion tierärztlicher Hausapotheken und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen zur Einhaltung der TÄHAV und anderer relevanter Vorschriften.

  1. Bayern
    • Zuständig: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
    • Adresse: Eggenreuther Weg 43, 91058 Erlangen
    • Telefon: +49 9131 6808-0
    • E-Mail: poststelle@lgl.bayern.de
    • Webseite: www.lgl.bayern.de
  2. Rheinland-Pfalz
    • Zuständig: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA)
    • Adresse: Mainzer Straße 25, 56068 Koblenz
    • Telefon: +49 261 9149-0
    • E-Mail: poststelle@lua.rlp.de
    • Webseite: lua.rlp.de
  3. Sachsen
    • Zuständig: Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA Sachsen)
    • Adresse: Jägerstraße 8/10, 01099 Dresden
    • Telefon: +49 351 8144-0
    • E-Mail: poststelle@lua.sms.sachsen.de
    • Webseite: www.lua.sachsen.de
  4. Bremen
    • Zuständig: Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin Bremen
    • Adresse: Lloydstraße 4, 28217 Bremen
    • Telefon: +49 421 361-0
    • E-Mail: poststelle@lua.bremen.de
    • Webseite: www.lua.bremen.de
  5. Nordrhein-Westfalen (Region Ostwestfalen-Lippe)
    • Zuständig: Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA OWL)
    • Adresse: Wilhelmstraße 2, 32756 Detmold
    • Telefon: +49 5231 602-0
    • E-Mail: info@cvua-owl.de
    • Webseite: www.cvua-owl.de
  6. Baden-Württemberg
    • Zuständig: Chemische und Veterinäruntersuchungsämter (CVUAs) Baden-Württemberg
    • Adresse: Beispielhaft CVUA Karlsruhe, Weiherweg 1, 76187 Karlsruhe
    • Telefon: +49 721 926-0
    • E-Mail: cvua@lgl.bwl.de
    • Webseite: www.ua-bw.de
  7. Berlin
  8. Brandenburg
    • Zuständig: Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB)
    • Adresse: Gerhard-Neumann-Straße 2, 15236 Frankfurt (Oder)
    • Telefon: +49 335 5635-0
    • E-Mail: info@llbb.de
    • Webseite: www.llbb.de
  9. Hamburg
    • Zuständig: Institut für Hygiene und Umwelt Hamburg
    • Adresse: Marckmannstraße 129A, 20539 Hamburg
    • Telefon: +49 40 42854-0
    • E-Mail: info@ihu.hamburg.de
    • Webseite: www.hamburg.de
  10. Hessen
  11. Mecklenburg-Vorpommern
    • Zuständig: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF)
    • Adresse: Thierfelderstraße 18, 19055 Schwerin
    • Telefon: +49 385 588-6340
    • E-Mail: info@lallf.mv-regierung.de
    • Webseite: www.lallf.de
  12. Niedersachsen
  13. Saarland
  14. Sachsen-Anhalt
  15. Schleswig-Holstein
  16. Thüringen
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