Animedistin 12% N
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Rind, Schwein, Huhn
Indikationen
Zur Behandlung und Metaphylaxe von Darminfektionen, verursacht durch nicht-invasive gegenüber Colistin empfindliche E.coli.
Das Vorliegen einer Erkrankung in der Herde sollte vor Einleitung einer metaphylaktischen Behandlung festgestellt werden.
Bei septikämischen Verlaufsformen, bei chronisch kranken Tieren oder Tieren mit Inappetenz sollte eine entsprechende Zusatzbehandlung durchgeführt werden.
Wartezeit
Rind: |
essbare Gewebe: |
2 Tage |
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Milch: |
0 Tage |
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Kalb: |
essbare Gewebe: |
2 Tage |
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Schwein: |
essbare Gewebe: |
2 Tage |
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Huhn: |
essbare Gewebe: |
2 Tage |
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Eier: |
0 Tage |
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben über das Futter bei Rindern
Zum Eingeben über die Milch/Milchaustauscher bei Kälbern
Zum Eingeben über das Futter oder das Trinkwasser bei Schweinen Zum Eingeben über das Trinkwasser bei Hühnern
Rinder: 4 mg Colistinsulfat/kg KGW/Tag entsprechend 3333 mg Tierarzneimittel / 100 kg KGW/Tag
Kälber: 5 mg Colistinsulfat/kg KGW/Tag entsprechend 1042 mg Tierarzneimittel/ 25 kg KGW/Tag
Schweine: 5 mg Colistinsulfat/kg KGW/Tag entsprechend 1042 mg Tierarzneimittel / 25 kg KGW/Tag Hühner: 6 mg Colistinsulfat/kg KGW/Tag entsprechend 50 mg Tierarzneimittel / kg KGW/Tag Es ist darauf zu achten, dass die vorgesehene Dosis jeweils restlos aufgenommen wird.
Zur Behandlung von einzelnen Tieren (Rinder, Kälber, Schweine):
Das Pulver ist vor jeder Applikation so in einen Teil des Futters bzw. der Milch/Milchaustauscher (bei Milchaustauschern in den tränkefertigen Milchaustauscher) frisch einzumischen, dass eine vollständige Durchmischung erreicht wird. Diese Mischung ist vor der eigentlichen Fütterung zu verabreichen. Bei Gabe über das Trinkwasser ist die erforderliche Menge Pulver zuvor in einem Teil des Trinkwassers vollständig zu lösen und sofort zu verabreichen.
Die Tagesdosis ist verteilt auf zweimal täglich in einem Intervall von 12 Stunden zu verabreichen. Bei Tieren mit deutlich gestörtem Allgemeinbefinden und/oder bei Tieren mit Inappetenz sollte einem parenteral zu verabreichenden Tierarzneimittel der Vorzug gegeben werden.
Zur Behandlung von Gruppen von Tieren (Hühner/Teile des Bestandes bei Schweinen):
Die entsprechende Menge Pulver ist täglich frisch in einer kleinen Menge Wasser vollständig zu lösen und dem Trinkwasser zuzufügen.
Um eine gleichmäßige Wasseraufnahme für alle Tiere zu gewährleisten, ist ein ausreichendes
Tränkeplatzangebot sicherzustellen. Bei Auslaufhaltung sollten die Tiere während der Behandlung im Stall gehalten werden. Die Dosierung ist nach der aktuellen, tatsächlichen täglichen Trinkwasseraufnahme der Tiere auszurichten, da diese in Abhängigkeit von dem Alter, Gesundheitszustand und der Nutzungsart der Tiere und in Abhängigkeit von der Haltung (z. B. unterschiedliche Umgebungstemperatur, unterschiedliches Lichtregime (Hühnern)) schwankt. Auf der Grundlage der empfohlenen Dosis sowie der Anzahl und des Gewichts der zu behandelnden Tiere sollte die genaue zu verabreichende Tagesmenge des Tierarzneimittels nach der folgenden Formel berechnet werden:
Die Behandlung ist über 5 - 7 Tage durchzuführen. Die Behandlungsdauer sollte auf die zur Behandlung der Erkrankung notwendige Mindestdauer beschränkt werden.
Sollte nach 3 Behandlungstagen keine deutliche Besserung des Krankheitszustandes eingetreten sein, ist eine Überprüfung der Diagnose und ggf. eine Therapieumstellung durchzuführen.
Nach Beendigung der Behandlung ist die Tränkeeinrichtung in geeigneter Weise zu reinigen, um eine Aufnahme subtherapeutischer, insbesondere resistenzfördernder Restmengen des eingesetzten Antibiotikums zu vermeiden.
Nebenwirkungen
Rind, Schwein, Huhn:
Unbestimmte Häufigkeit (kann auf Basis der verfügbaren Daten nicht geschätzt werden): |
Nierenschädigung1 Neuropathie1 |
1bei Neugeborenen und Tieren mit schweren Darmerkrankungen und Nierenfunktionsstörungen aufgrund einer erhöhten enteralen Resorptionsrate
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vetuaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.