Borgal Lösung 24%

1 x 100 ml
Injektionslösung oder Lösung zum Eingeben
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Tierarten

Rind, Schwein, Pferd, Meerschweinchen, Forellenbrut, Zierfisch.

Diagnosen

Zur Behandlung von Infektionskrankheiten im frühen Stadium der Infektion, die durch Sulfadoxin- und Trimethoprim-empfindliche Erreger hervorgerufen werden:

Primär- und Sekundärinfektionen

- des Atmungsapparates,

- des Magen-Darm-Traktes,

- des Harn- und Geschlechtsapparates, - der Haut und der Gelenke.

Wartezeit

Intravenöse, intramuskuläre, subkutane oder intratracheale Anwendung:

Pferd, Schwein:

 

Essbare Gewebe:

Rind:

8 Tage

Essbare Gewebe:

8 Tage

Milch:

 

Dosierung und Art der Anwendung

Intravenöse, intramuskuläre, subkutane oder intratracheale Anwendung

Zum Eingeben

Zur Anwendung im Wasser

Die angegebenen Dosierungen beziehen sich auf die Menge an Gesamtwirkstoff aus Sulfadoxin und Trimethoprim im vorgegebenen Mischungsverhältnis 5:1 und gelten nur bei vorliegender Empfindlichkeit der Erreger gegen beide Einzelkomponenten.

Um eine korrekte Dosierung zu gewährleisten, sollte das Körpergewicht so genau wie möglich ermittelt werden.

1. Anwendung bei Rindern, Pferden und Schweinen:

Rind: Zur intravenösen, intramuskulären, subkutanen oder intratrachealen Anwendung.

Pferd: Zur intravenösen, intramuskulären oder intratrachealen Anwendung. Schwein: Zur intravenösen, intramuskulären oder subkutanen Anwendung.

15 mg Sulfadoxin-Trimethoprim-Kombination/kg Körpergewicht (KGW) täglich, entsprechend 1 ml Tierarzneimittel pro 16 kg KGW täglich.

Tierart

Borgal Lösung 24 % (ml)

Erwachsene Rinder, Pferde

20 - 30

Jungrinder, Fohlen

5 - 15

Kälber

3 - 5

Sauen

8 - 12

Ältere Mastschweine

5 - 8

Läuferschweine

2,5 - 3

Absatzferkel

1 - 2

Saugferkel

0,5 - 1

Hinweis:

Bei intravenöser Verabreichung können beim Pferd in seltenen Fällen lebensbedrohliche

Schockreaktionen auftreten. Diese Applikationsart sollte daher bei dieser Tierart nur bei vitaler Indikation und in Form einer kleinen Vorinjektion mit anschließender Beobachtung des Patienten, sowie langsamer Hauptinjektion erfolgen. Die Injektionslösung sollte dabei annähernd Körpertemperatur besitzen. Bei den ersten Anzeichen einer Unverträglichkeit ist die Injektion abzubrechen und eventuell eine Schockbehandlung einzuleiten.

Aufgrund der gewebereizenden Eigenschaften des Tierarzneimittels sollten bei Rindern und Pferden größere Injektionsvolumina bei intramuskulärer bzw. subkutaner Gabe auf mehrere Injektionsstellen verteilt werden.

2. Anwendung bei Meerschweinchen:

Zum Eingeben.

24 mg Sulfadoxin-Trimethoprim-Kombination/kg KGW täglich, entsprechend 0,1 ml Tierarzneimittel pro kg KGW täglich.

Die errechnete Tagesdosis ist jeweils zur Hälfte morgens und abends oral zu verabreichen.

3. Anwendung bei Forellenbrut:

Zur Anwendung im Wasser.

Zusatz zum Wasser (Zusatz zum Transportwasser)

24 - 48 mg Sulfadoxin-Trimethoprim-Kombination/l Wasser, entsprechend 0,1 - 0,2 ml Tierarzneimittel pro Liter Wasser.

Badezeit über 1 - 2 Stunden.

Hinweis:

Während der Badezeit auf ein enges Verhältnis Fisch:Wasser achten (evtl. Wassermenge verringern) sowie Zu- und Abfluss abstellen und gute Sauerstoffversorgung sichern.

4. Anwendung bei Zierfischen:

Zur Anwendung im Wasser.

a) Im Aquarium (Dauerbad):

48 mg Sulfadoxin-Trimethoprim-Kombination/10 l Wasser, entsprechend 0,2 ml Tierarzneimittel pro 10 Liter Wasser.

Badezeit über 24 Stunden.

Während der Badezeit Reinigungsanlage bei bleibender Belüftung abstellen und Wassermenge möglichst reduzieren.

In höheren Konzentrationen sind Schäden an zartblättrigen Pflanzen nicht auszuschließen.

b) Im separatem Behälter:

24 mg Sulfadoxin-Trimethoprim-Kombination/l Wasser, entsprechend 0,1 ml Tierarzneimittel pro Liter Wasser.

Badezeit über 2 - 3 Stunden.

Im Hinblick auf die Vielzahl von Zierfischarten mit möglicherweise unterschiedlicher Empfindlichkeit empfiehlt es sich, im Einzelfall zunächst ein Testbad mit einzelnen Fischen durchzuführen.

Wiederholung der Behandlung: je nach Krankheitsverlauf im Abstand von jeweils 2 bis 3 Tagen bis zur eindeutigen Besserung.

Anwendung bei Rindern, Pferden, Schweinen und Meerschweinchen:

Die Behandlungsdauer beträgt mindestens 3 Tage, besser aber 5 Tage.

Nach Abklingen der Krankheitserscheinungen sollte Tierarzneimittel noch mindestens 2 Tage weiter verabreicht werden.

Sollte nach 1 Behandlungstag keine deutliche Besserung des Krankheitszustandes eingetreten sein, so wird die Fortsetzung der Behandlung nur nach Sicherstellung der Erregersensitivität durch ein Antibiogramm empfohlen; gegebenenfalls ist eine Therapieumstellung erforderlich.

Nebenwirkungen

Rind, Schwein, Pferd, Meerschweinchen, Forellenbrut, Zierfisch:

Unbestimmte Häufigkeit

(kann auf Basis der verfügbaren

Daten nicht geschätzt werden):

Reizung an der Injektionsstelle1

Leberschädigung

Nierenschädigung

Störung des hämatopoetischen Systems (z. B. hämolytische Anämie, Agranulozytose)

Dyspnoe2, Exzitation2

Anaphylaktischer Schock3,4, anaphylaktoide Reaktion3,4

Überempfindlichkeitsreaktion4 (z. B. Exanthem, Fieber)

1 Nach intramuskulärer und subkutaner Anwendung.

2 Bei Rindern, nach intravenöser Verabreichung, kurzzeitig.

3 Bei Pferden, nach intravenöser Injektion, lebensbedrohlich.

4 Beim Auftreten von allergischen/anaphylaktischen Reaktionen muss das Tierarzneimittel sofort abgesetzt werden und eine symptomatische Behandlung erfolgen:

- im Falle einer Anaphylaxie: Epinephrin (Adrenalin) und Glukokortikoide i.v.

- bei allergischen Hautreaktionen: Antihistaminika und/oder Glukokortikoide.

Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage.

Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden

oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite

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