Buserelin aniMedica

5 x 10 ml
Injektionslösung
IM
IV
SC

Tierarten

Rind, Pferd, Kaninchen

Diagnosen

Rind:

Frühe Zyklusinduktion post partum

Behandlung von Follikelzysten

Verbesserung der Konzeptionsrate im Rahmen der künstlichen Besamung auch nach Brunstsynchronisation mit einem PGF-2α Analogon. Die Wirksamkeit kann in Abhängigkeit der Zuchtkondition variieren.

Pferd:

Ovulationsinduktion zur Synchronisation von Ovulation und Bedeckung Verbesserung der Konzeptionsrate

Kaninchen:

Verbesserung der Konzeptionsrate

Ovulationsinduktion bei Post-partum-Insemination

Wartezeit

Rind, Pferd, Kaninchen:

Essbare Gewebe 0 Tage

 

Rind, Pferd:

Milch 0 Stunden

Dosierung und Art der Anwendung

Intramuskuläre, intravenöse oder subkutane Anwendung.

Die Dosierung beträgt beim Rind 10 – 20 µg Buserelin, bei der Stute 20 – 40 µg Buserelin und beim Kaninchen 0,8 µg Buserelin pro Tier.

Tierart / Indikation

ml Tierarzneimittel

µg Buserelin

Rind:

   

Ovariell bedingte Fruchtbarkeitsstörungen, insbesondere- Follikelzysten mit und ohne Erscheinung der Nymphomanie

5

20

Frühe Zyklusinduktion post partum

5

20

Verbesserung der Konzeptionsrate im Rahmen der künstlichen Besamung auch nach

Brunstsynchronisation mit einem PGF2αAnalogon. Die Wirksamkeit kann in

Abhängigkeit der Zuchtkondition variieren.

2,5

10

Stute:

   

Ovulationsinduktion zur Synchronisation von Ovulation und Bedeckung. Falls die Ovulation innerhalb von 24 Stunden nach der Behandlung ausbleibt, ist die Injektion zu wiederholen

10

40

Verbesserung der Konzeptionsrate

10

40

Kaninchen:

   

Verbesserung der Konzeptionsrate

0,2

0,8

Ovulationsinduktion bei Post-partum-

Insemination

0,2

0,8

Das Tierarzneimittel wird vorzugsweise intramuskulär injiziert; die intravenöse oder subkutane Injektion ist ebenfalls möglich. Das Tierarzneimittel ist einmalig anzuwenden.

Nebenwirkungen

Keine bekannt.

DE:

Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter zu senden. Die entsprechenden

Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.

AT:

Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem entweder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter oder die zuständige nationale Behörde zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage.

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