Buserelin aniMedica
ATC-Code
Tierarten
Rind, Pferd, Kaninchen
Indikationen
Rind:
Frühe Zyklusinduktion post partum
Behandlung von Follikelzysten
Verbesserung der Konzeptionsrate im Rahmen der künstlichen Besamung auch nach Brunstsynchronisation mit einem PGF-2α Analogon. Die Wirksamkeit kann in Abhängigkeit der Zuchtkondition variieren.
Pferd:
Ovulationsinduktion zur Synchronisation von Ovulation und Bedeckung
Verbesserung der Konzeptionsrate
Kaninchen:
Verbesserung der Konzeptionsrate
Ovulationsinduktion bei Post-partum-Insemination
Wartezeit
Rind, Pferd, Kaninchen: essbare Gewebe 0 Tage
Rind, Pferd: Milch 0 Stunden
Dosierung und Art der Anwendung
Die Dosierung beträgt beim Rind 10 – 20 µg Buserelin, bei der Stute 20 – 40 µg Buserelin und beim Kaninchen 0,8 µg Buserelin pro Tier.
Tierart / Indikation | Buserelin aniMedica 0,004 mg/ml (ml) | Buserelin (µg) |
Rind: | ||
Ovariell bedingte Fruchtbarkeitsstörungen, insbesondere- Follikelzysten mit und ohne Erscheinung der Nymphomanie | 5 | 20 |
Frühe Zyklusinduktion post partum | 5 | 20 |
Verbesserung der Konzeptionsrate im Rahmen der künstlichen Besamung auch nach Brunstsynchronisation mit einem PGF2αAnalogon. Die Wirksamkeit kann in Abhängigkeit der Zuchtkondition variieren. | 2,5 | 10 |
Stute: | ||
Ovulationsinduktion zur Synchronisation von Ovulation und Bedeckung. Falls die Ovulation innerhalb von 24 Stunden nach der Behandlung ausbleibt, ist die Injektion zu wiederholen | 10 | 40 |
Verbesserung der Konzeptionsrate | 10 | 40 |
Kaninchen: | ||
Verbesserung der Konzeptionsrate | 0,2 | 0,8 |
Ovulationsinduktion bei Post-partum- Insemination | 0,2 | 0,8 |
Buserelin aniMedica 0,004 mg/ml - Injektionslösung wird vorzugsweise intramuskulär injiziert; die intravenöse oder subkutane Injektion ist ebenfalls möglich. Das Tierarzneimittel ist einmalig anzuwenden.
Nebenwirkungen
Keine bekannt.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Buserelin aniMedica 0,004 mg/ml sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstr. 39-42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter der o. g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (OnlineFormular auf der Internet-Seite http://vet-uaw.de).