Calcium Plus
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Pferd, Rind, Schwein, Hund
Diagnosen
Pferd, Rind, Schwein, Hund
Wartezeit
Pferd, Rind: Essbare Gewebe: Null Tage.
Milch: Null Tage.
Schwein: Essbare Gewebe Null Tage.
Dosierung und Art der Anwendung
Zur intravenösen Anwendung.
Rind:
50 ml des Tierarzneimittels pro 50 kg Körpergewicht i.v.
(entsprechend 0,5 mmol Ca2+ und 0,13 mmol Mg2+ pro kg Körpergewicht)
Pferd, Kalb, Schwein:
7,5 ml des Tierarzneimittels pro 10 kg Körpergewicht i.v.
(entsprechend 0,38 mmol Ca2+ und 0,09 mmol Mg2+ pro kg Körpergewicht)
Hund:
0,5 ml des Tierarzneimittels pro kg Körpergewicht i.v., bis maximal 10 ml insgesamt (entsprechend 0,25 mmol Ca2+ und 0,06 mmol Mg2+ pro kg Körpergewicht)
Die intravenöse Infusion muss langsam über einen Zeitraum von mindestens 10-15 Minuten erfolgen.
Die Dosierungsangaben sind Richtwerte und immer dem bestehenden Defizit und dem jeweiligen Kreislaufzustand anzupassen.
Nachbehandlungen im Abstand von 24 Stunden, wenn sichergestellt ist, dass das Anhalten der Symptome auf einen weiterhin bestehenden hypocalcämischen Zustand zurückzuführen ist.
Nebenwirkungen
Pferd, Rind, Schwein, Hund:
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Unbestimmte Häufigkeit: (kann auf Basis der verfügbaren Daten nicht geschätzt werden): |
Bradykardie1,2, Unruhe1, Muskelzittern1, Hypersalivation1, Erhöhte Atemfrequenz1 Erhöhte Herzfrequenz3 Störung des Allgemeinbefindens4 |
1 auch bei therapeutischer Dosierung aufgrund einer transienten Hypercalcämie
2 initial
3 Nach einer initialen Bradykardie ist dies als Zeichen für eine beginnende Überdosierung zu werten. In diesem Fall ist die Infusion abzubrechen.
4 Als verzögerte Nebenwirkung auch noch 6-10 Stunden nach der Infusion auftretend, darf nicht als
Rezidiv der Hypocalcämie fehldiagnostiziert werden. (Siehe auch unter „3.10 Symptome einer
Überdosierung (und gegebenenfalls Notfallmaßnahmen und Gegenmittel)“)
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vetuaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.