Canidryl (5 - 10 kg)
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Hund
Indikationen
Zur Linderung von Entzündungen und Schmerzen bei Hunden, die durch muskuloskeletale Störungen und degenerative Gelenkerkrankungen verursacht werden.
Zur Weiterbehandlung postoperativer Schmerzen nach Weichteiloperationen nach vorangegangener parenteraler Analgesie.
Wartezeit
Nicht zutreffend.
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben.
Täglich 4 mg Carprofen je kg Körpergewicht.
Die Anfangsdosis von 4 mg Carprofen pro kg Körpergewicht pro Tag kann als Einzeldosis, oder auf zwei gleich große Dosen verteilt, verabreicht werden. Die Dosis kann nach sieben Tagen, abhängig vom klinischen Verlauf, auf 2 mg Carprofen pro kg Körpergewicht täglich, verabreichbar als Einzeldosis, reduziert werden.
Die Behandlungsdauer richtet sich nach dem klinischen Verlauf der Erkrankung.
Eine Langzeitbehandlung sollte nur unter regelmäßiger tierärztlicher Aufsicht erfolgen.
Zur postoperativen Verlängerung der analgetischen und entzündungs-hemmenden Wirkung kann eine parenterale präoperative Behandlung zwei Tage lang mit Carprofen Tabletten (4 mg/kg/Tag) fortgesetzt werden.
Die angegebene Dosis darf nicht überschritten werden.
Nebenwirkungen
Typische mit NSAIDs assoziierte Nebenwirkungen wie Erbrechen, weiche Fäzes I Diarrhoe, fäkales okkultes Blut, Appetitverlust und Lethargie wurden beobachtet. Diese Nebenwirkungen treten im Allgemeinen in der ersten Behandlungswoche auf. Sie sind meistens vorübergehender Art und verschwinden nach Beendigung der Behandlung. In sehr seltenen Fällen können sie jedoch schwerwiegend oder gar tödlich sein.
Falls Nebenwirkungen auftreten, ist die Behandlung abzubrechen und der Rat eines Tierarztes einzuholen.
Wie bei anderen NSAIDs besteht auch hier ein Risiko für seltene renale oder idiosynkratische hepatische Reaktionen.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach der Anwendung von Canidryl 20 mg Tabletten für Hunde sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstraße 39 - 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der InternetSeite http://vet-uaw.de).