CTC-HCL 10% Pulver
ATC-Code
Tierarten
Kalb, Schwein, Huhn
Indikationen
Therapie von Infektionskrankheiten (ausgenommen systemische Salmonellen- und E. coli-Infektionen) des Respirations- und Verdauungstraktes bei Kälbern, Schweinen und Hühnern, die von Chlortetracyclin-empfindlichen Erregern hervorgerufen werden.
Wartezeit
Kalb, Schwein: | Essbare Gewebe: | 14 Tage |
Huhn: | Essbare Gewebe: | 10 Tage |
Huhn: | Eier: | 10 Tage |
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben über die Milch/den Milchaustauscher beim Kalb.
Zum Eingeben über das Futter oder das Trinkwasser beim Schwein.
Zum Eingeben über das Trinkwasser beim Huhn.
Siehe 6.3 Dauer der Haltbarkeit der gebrauchsfertigen Zubereitung.
Kälber:
Nach einer Initialdosis von 20 mg Chlortetracyclinhydrochlorid /kg KGW (Körpergewicht) entsprechend 200 mg CTC-HCl 10% Pulver pro kg KGW wird eine Erhaltungsdosis von
10 mg Chlortetracyclinhydrochlorid / kg KGW entsprechend
100 mg CTC-HCl 10% Pulver pro kg KGW
2 mal täglich im Abstand von 12 Stunden verabreicht.
Schweine:
40 mg Chlortetracyclinhydrochlorid /kg KGW / Tag verteilt auf
2 x 20 mg Chlortetracyclinhydrochlorid /kg KGW / Tag
entsprechend 2 x 200 mg CTC-HCl 10% Pulver / kg KGW / Tag
Die Futter- bzw. Trinkwasseraufnahme kann zwischen der Tag- bzw. Nachtphase stark schwanken.
Zur Behandlung von einzelnen Tieren (Kälbern, Schweinen):
Das Pulver ist vor jeder Applikation so in einen Teil des Futters, des Trinkwassers bzw. der Milch/des Milchaustauschers beim Kalb (bei Milchaustauschern in den tränkefertigen Milchaustauscher) einzumischen, dass eine vollständige Durchmischung erreicht wird.
Diese Mischung ist sofort und vor der eigentlichen Fütterung zu verabreichen. Es ist darauf zu achten, dass die vorgesehene Dosis jeweils restlos aufgenommen wird.
Zur Behandlung von Teilen des Bestandes (Hühner):
Zum Eingeben über das Trinkwasser bei Hühnern.
Hühner:
2 x 40 mg Chlortetracyclinhydrochlorid /kg KGW / Tag
entsprechend 2 x 400 mg CTC-HCl 10% Pulver / kg KGW / Tag
Bei der Anwendung über das Wasser ist die entsprechende Menge Pulver pro Dosierungs-Intervall (12 Stunden) frisch in einer kleinen Menge Wasser vollständig zu lösen und dem Trinkwasser zuzufügen.
Um eine gleichmäßige Wasseraufnahme für alle zu behandelnden Tiere zu gewährleisten, ist ein ausreichendes Tränkeplatzangebot sicherzustellen. Bei Auslaufhaltung sollten die Tiere während der Behandlung im Stall gehalten werden.
Die Dosierung ist nach der aktuellen, tatsächlichen täglichen Trinkwasseraufnahme der Tiere auszurichten, da diese in Abhängigkeit von Alter, Gesundheitszustand und Nutzungsart der Tiere und in Abhängigkeit von der Haltung (z.B. unterschiedliche Umgebungstemperatur oder unterschiedliches Lichtregime) schwankt.
Bei der oben genannten Dosierung ist das Einmischverhältnis von CTC-HCl 10% Pulver in das Trinkwasser für die zu behandelnden Tiere nach folgender Formel pro Dosierungs-Intervall (12 Stunden) zu berechnen:
400 mg CTC-HCl 10% Pulver pro kg KGW / Dosierungs-Intervall | x | Mittleres KGW (kg) der zu behandelnden Tiere | = | ... mg CTC-HCl 10% Pulver pro l Trinkwasser |
Mittlere Trinkwasseraufnahme (l) / Tier / Dosierungs-Intervall |
Nach Beendigung der Behandlung ist die Tränkeeinrichtung in geeigneter Weise zu reinigen, um eine Aufnahme subtherapeutischer, insbesondere resistenzfördernder Restmengen des eingesetzten Antibiotikums zu vermeiden.
Die Behandlungsdauer beträgt im allgemeinen 5 Tage.
Nach Abklingen der Krankheitserscheinungen sollte CTC-HCl 10% Pulver noch 2 Tage weiter verabreicht werden.
Sollte nach 3 Behandlungstagen keine deutliche Besserung des Krankheitszustandes eingetreten sein, ist eine Überprüfung der Diagnose und ggf. eine Therapieumstellung durchzuführen.
Nebenwirkungen
Die Behandlung trächtiger oder neugeborener Tiere erfordert eine strenge Indikationsstellung, da Störungen der Zahn- und Knochenentwicklung bei Foeten und Neugeborenen aufgrund einer Einlagerung von Chlortetracyclin in Zahn- und Knochengewebe von wachsenden Tieren nicht ausgeschlossen werden können.
Bei entsprechender Prädisposition können allergische und anaphylaktische Reaktionen auftreten. In diesen Fällen ist Chlortetracyclin sofort abzusetzen und die entsprechenden Gegenmaßnahmen (parenterale Applikation von Glukokortikoiden und Antihistaminika) sind einzuleiten.
Gastrointestinale Störungen mit Erbrechen und Durchfall können in seltenen Fällen bei Verabreichung auf leeren Magen auftreten.
Bei langandauernder Behandlung ist auf Superinfektion (z. B. mit Spross-Pilzen) zu achten.
Bei gestörtem Flüssigkeitshaushalt ist die Gefahr einer Nierenfunktionsstörung erhöht.
Chlortetracyclin kann zu Leberschäden führen.
Unter der Therapie gibt intensive Lichteinwirkung bei geringer Hautpigmentierung häufig Anlass zur Photodermatitis.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von CTC-HCl 10% Pulver sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstrasse 39 – 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o. g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite: http://www.vet-uaw.de).
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Zul.-Nr. | 6500986.00.00 |
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