Flubendazol 5%
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Schwein
Diagnosen
Infektionen mit adulten Stadien von Hyostrongylus rubidus, Oesophagostomum dentatum, Ascaris suum, Trichuris suis sowie mit larvalen Stadien von Trichuris suis.
Gegen Strongyloides ransomi besteht eine Teilwirkung.
Wartezeit
Schweine: Essbare Gewebe: 14 Tage.
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben über das Futter.
Zur einmaligen Anwendung (Sauen):
5 mg Flubendazol/kg Körpergewicht (KGW), entsprechend
1 g des Tierarzneimittels pro 10 kg KGW
Das Tierarzneimittel sollte nur zur Behandlung einzeln gefütterter Tiere oder einer kleinen Tiergruppe verabreicht werden, bei der die Aufnahme durch das Einzeltier effektiv kontrolliert werden kann.
Zur Anwendung für 5 bis 10 Tage (Absatzferkel, Läufer, Zucht- und Mastschweine): 1,2 mg Flubendazol/kg KGW täglich, entsprechend 1 g des Tierarzneimittels pro 42 kg KGW täglich.
Beim Befall mit Hyostrongylus rubidus und/oder Trichuris suis sollte zur Sicherung des Behandlungserfolges eine Behandlung an 10 aufeinanderfolgenden Tagen erfolgen.
Das Pulver ist vor jeder Applikation so in einen Teil des Futters frisch einzumengen, dass eine vollständige Durchmischung erreicht wird und ist vor der eigentlichen Fütterung zu verabreichen.
Es ist darauf zu achten, dass die vorgesehene Dosis jeweils restlos aufgenommen wird.
Die Aufnahme von mit dem Tierarzneimittel versetzten Futter richtet sich nach dem klinischen Zustand der Tiere. Um die korrekte Dosierung zu erhalten, muss die Konzentration von Flubendazol gegebenenfalls entsprechend angepasst werden.
Bei Tieren mit deutlich gestörtem Allgemeinbefinden und/oder bei Tieren mit Inappetenz sollte einem parenteral zu verabreichenden Tierarzneimittel der Vorzug gegeben werden.
Um eine korrekte Dosierung zu gewährleisten, sollte das Körpergewicht so genau wie möglich ermittelt werden.
Es wird empfohlen, ein entsprechend kalibriertes Messgerät zu verwenden.
Nebenwirkungen
Schwein:
Keine bekannt.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der
Packungsbeilage oder auf der Primärverpackung. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
Literaturhinweis
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