Menbutil

1 x 100 ml
Injektionslösung
IM
IV

Tierarten

Rind, Schwein, Pferd, Schaf und Ziege

Indikationen

Anregung der verdauungsfördernden Aktivität der Leber bei Verdauungsstörungen oder Leberinsuffizienz.

Wartezeit

Essbare Gewebe: 0 Tage

Milch: 0 Tage

Dosierung und Art der Anwendung

Kälber (bis 6 Monate), Schafe, Ziegen und Schweine:

10 mg Menbuton pro kg Körpergewicht entweder tief intramuskulär oder langsam intravenös verabreichen. Dies entspricht 1 ml Injektionslösung pro 10 kg Körpergewicht.

Rinder:

5 – 7,5 mg Menbuton pro kg Körpergewicht langsam intravenös verabreichen. Dies entspricht 1 ml Injektionslösung pro 15 - 20 kg Körpergewicht.

Pferde:

2,5 – 5 mg Menbuton pro kg Körpergewicht langsam intravenös verabreichen. Dies entspricht 1 ml Injektionslösung pro 20 – 40 kg Körpergewicht.

Falls nötig kann die Anwendung nach 24 Stunden wiederholt werden.

Nebenwirkungen

Nach intravenöser Anwendung können Speicheln, Tränenfluss, Muskeltremor, spontaner Harn- und Kotabsatz auftreten.

Nach intramuskulärer Anwendung können Reaktionen an der Injektionsstelle (Ödeme, Hämorrhagien, Nekrosen) auftreten.

Gelegentlich werden Ruhelosigkeit und erhöhte Atemfrequenz beobachtet.

In seltenen Fällen kann es zum Festliegen kommen, insbesondere bei Rindern sowie nach schneller intravenöser Injektion.

Sehr selten können anaphylaktische Reaktionen auftreten, diese sollten symptomatisch behandelt werden.

Die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen sind folgendermaßen definiert:

Sehr häufig: (mehr als 1 von 10 behandelten Tieren zeigen Nebenwirkungen)

Häufig: (mehr als 1 aber weniger als 10 von 100 behandelten Tieren)

Gelegentlich: (mehr als 1 aber weniger als 10 von 1000 behandelten Tieren)

Selten: (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Tieren)

Sehr selten: (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschließlich Einzelfallberichte)

Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Menbutil. sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstrasse 39-42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.

Meldebögen können kostenlos unter der o. g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden.

Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular unter folgender Adresse: http://www.vet-uaw.de).

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