Menbutil
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Rind, Schwein, Pferd, Schaf und Ziege
Indikationen
Anregung der verdauungsfördernden Aktivität der Leber bei Verdauungsstörungen oder Leberinsuffizienz.
Wartezeit
Essbare Gewebe: 0 Tage
Milch: 0 Tage
Dosierung und Art der Anwendung
Kälber (bis 6 Monate), Schafe, Ziegen und Schweine:
10 mg Menbuton pro kg Körpergewicht entweder tief intramuskulär oder langsam intravenös verabreichen. Dies entspricht 1 ml Injektionslösung pro 10 kg Körpergewicht.
Rinder:
5 – 7,5 mg Menbuton pro kg Körpergewicht langsam intravenös verabreichen. Dies entspricht 1 ml Injektionslösung pro 15 - 20 kg Körpergewicht.
Pferde:
2,5 – 5 mg Menbuton pro kg Körpergewicht langsam intravenös verabreichen. Dies entspricht 1 ml Injektionslösung pro 20 – 40 kg Körpergewicht.
Falls nötig kann die Anwendung nach 24 Stunden wiederholt werden.
Nebenwirkungen
Nach intravenöser Anwendung können Speicheln, Tränenfluss, Muskeltremor, spontaner Harn- und Kotabsatz auftreten.
Nach intramuskulärer Anwendung können Reaktionen an der Injektionsstelle (Ödeme, Hämorrhagien, Nekrosen) auftreten.
Gelegentlich werden Ruhelosigkeit und erhöhte Atemfrequenz beobachtet.
In seltenen Fällen kann es zum Festliegen kommen, insbesondere bei Rindern sowie nach schneller intravenöser Injektion.
Sehr selten können anaphylaktische Reaktionen auftreten, diese sollten symptomatisch behandelt werden.
Die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen sind folgendermaßen definiert:
Sehr häufig: (mehr als 1 von 10 behandelten Tieren zeigen Nebenwirkungen)
Häufig: (mehr als 1 aber weniger als 10 von 100 behandelten Tieren)
Gelegentlich: (mehr als 1 aber weniger als 10 von 1000 behandelten Tieren)
Selten: (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Tieren)
Sehr selten: (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschließlich Einzelfallberichte)
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Menbutil. sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstrasse 39-42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter der o. g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden.
Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular unter folgender Adresse: http://www.vet-uaw.de).