Narcofol
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Hund, Katze
Indikationen
Kurz wirksames, intravenös zu verabreichendes Narkotikum für Hunde und Katzen:
1. Zur Einleitung einer Narkose, die durch Inhalationsanästhetika aufrechterhalten wird.
2. Als einmalige Injektion für kleinere, wenig schmerzhafte Eingriffe von kurzer Dauer (bis zu 5 Minuten).
3. Zur Einleitung und Aufrechterhaltung einer Narkose für wenig schmerzhafte Eingriffe durch Verabreichung aufeinander folgender Injektionen, je nach Wirkung.
Narcofol ist besonders geeignet für Fälle, bei denen eine schnelle Erholungsphase gewünscht wird.
Wartezeit
Entfällt.
Hinweis:
Nicht bei Tieren anwenden, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen.
Dosierung und Art der Anwendung
Zur intravenösen Anwendung.
Die Dosierung sollte individuell den Reaktionen des Patienten angepasst werden.
Bei sehr schmerzhaften Eingriffen ist in der Regel die zusätzliche Gabe von Schmerzmitteln oder eine zusätzliche Lokalanästhesie erforderlich.
1. Narkoseeinleitung
Die Dosis ist abhängig vom Körpergewicht und sollte innerhalb von 10-40 Sekunden verabreicht werden.
Dosierungstabellen:
Folgende Dosierung für Hunde wird empfohlen:
Dosis [mg/kg KGW] |
Volumen [ml / 10 kg KGW] |
|
Ohne Prämedikation mit Sedativa |
6,5 mg/kg KGW |
6,5 ml / 10 kg KGW |
Mit Prämedikation mit Sedativa |
4,0 mg/kg KGW |
4,0 ml/10 kg KGW |
Ältere und kranke Tiere benötigen eine geringere Dosis.Folgende Dosierung für Katzen wird empfohlen:
Dosis [mg/kg KGW] |
Volumen [ml / 10 kg KGW] |
|
Ohne Prämedikation mit Sedativa |
5,0 – 8,0 mg/kg KGW |
5,0 - 8,0 ml / 10 kg KGW |
Mit Prämedikation mit Sedativa |
2,0 – 6,0 mg/kg KGW |
2,0 - 6,0 ml / 10 kg KGW |
Ältere und kranke Tiere benötigen eine geringere Dosis.
2. Narkoseaufrechterhaltung durch Narcofol
Wird die Anästhesie mittels aufeinander folgender Injektionen aufrechterhalten, sollten diese individuell nach Wirkung verabreicht werden.
Im Allgemeinen erhalten Dosen von 1 ml je 8 kg KGW bei Hunden die Anästhesie jeweils bis zu 5 Minuten aufrecht.
Die Erhaltungsdosis bei der Katze beträgt 0,1-0,2 ml/10 kg KGW/ Minute, mit Prämedikation 0,1 ml/10 kg KGW/ Minute.
3. Aufrechterhaltung durch Inhalation
Nach Narkoseeinleitung mit Narcofol kann eine höhere Anfangskonzentration von Inhalationsanästhetika notwendig sein als nach Narkoseeinleitung mit Barbituraten.
Narcofol darf nur intravenös verabreicht werden.
Versehentliche paravenöse Verabreichung verursacht keine lokalen Gewebereaktionen.
Die Behältnisse sind vor Gebrauch gut zu schütteln.
Nebenwirkungen
Je nach Dosierung, Injektionsgeschwindigkeit bzw. Verabreichung anderer Mittel vor und während der Narkose können vorübergehend Atemstillstand und Blutdruckabfall eintreten. Gelegentlich kann es zu einer Abnahme der Herzfrequenz (Bradykardie) kommen. Während der Aufwachphase wurden vereinzelt Erbrechen und Exzitationen beobachtet. Bei Hunden, die vor der Narkoseeinleitung hecheln, hält dieser Zustand während aller Phasen an. Das Auftreten von Nebenwirkungen nach der Anwendung von Narcofol sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstraße 39 – 42, 10117 Berlin, oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o. g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite http://www.vet-uaw.de).
Literaturhinweis
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Zul.-Nr. | 400541.00.00 |
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