Parevert
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Rind, Pferd, Ziege, Schwein (Sau)
Indikationen
Akute hypocalcämische und/oder hypomagnesiämische Zustände.
Als Unterstützungstherapie bei Gefäßpermeabilitätsstörungen, z.B. bei Allergien, Urticaria, hämorrhagischer Diathese.
Wartezeit
Rind, Pferd, Ziege: | essbare Gewebe | 0 Tage |
Milch | 0 Tage | |
Schwein: | essbare Gewebe | 0 Tage |
Dosierung und Art der Anwendung
Zur langsamen intravenösen Anwendung.
Rind:
Akute hypocalcämische/hypomagnesiämische Zustände:
50 ml Parevert® pro 50 kg Körpergewicht (entsprechend 0,37 mmol Ca2+ und 0,15 mmol Mg2+ pro kg Körpergewicht)
Unterstützungstherapie bei Gefäßpermeabilitätsstörungen:
30 ml Parevert® pro 50 kg Körpergewicht (entsprechend 0,22 mmol Ca2+ und 0,09 mmol Mg2+ pro kg Körpergewicht)
Kalb, Pferd, Ziege, Sau:
30 ml Parevert® pro 50 kg Körpergewicht (entsprechend 0,22 mmol Ca2+ und 0,09 mmol Mg2+ pro kg Körpergewicht)
Die intravenöse Infusion muss langsam über einen Zeitraum von 20-30 min erfolgen.
Die Dosierungsangaben sind Richtwerte und immer dem bestehenden Defizit und dem jeweiligen Kreislaufzustand anzupassen.
Die erste Nachbehandlung darf frühestens nach 6 Stunden vorgenommen werden. Weitere Nachbehandlungen im Abstand von 24 Stunden, wenn sichergestellt ist, dass das Anhalten der Symptome auf einen weiterhin bestehenden hypocalcämischen / hypomagnesiämischen Zustand zurückzuführen ist.
Nebenwirkungen
Auch bei therapeutischer Dosierung kann es durch den Calciumgehalt zu einer transienten Hypercalcämie kommen, die sich wie folgt zeigt:
- initiale Bradykardie
- Unruhe, Muskelzittern, Salivation
- Erhöhung der Atemfrequenz
Ein Anstieg der Herzfrequenz nach initialer Bradykardie ist als Zeichen für eine beginnende Überdosierung zu werten. In diesem Fall ist die Infusion abzubrechen.
Verzögerte Nebenwirkungen können in Form von Störungen des Allgemeinbefindens auch noch 6-10 Stunden nach der Infusion auftreten und dürfen nicht als Rezidiv der Hypocalcämie fehldiagnostiziert werden. Siehe auch unter „Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen, Gegenmittel), falls erforderlich“.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Parevert sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstraße 39 - 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internetseite http://vetuaw.de).
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Zul.-Nr. | 3100218.00.00 |
STATUS | Im Handel verfügbar |