Parevert
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Rind, Pferd, Ziege, Schwein (Sau)
Diagnosen
Akute hypocalcämische und/oder hypomagnesiämische Zustände.
Als Unterstützungstherapie bei Gefäßpermeabilitätsstörungen, z.B. bei Allergien, Urticaria, hämorrhagischer Diathese.
Wartezeit
Rind, Pferd, Ziege:
essbare Gewebe Null Tage.
Milch Null Tage.
Schwein:
essbare Gewebe Null Tage.
Dosierung und Art der Anwendung
Zur langsamen intravenösen Anwendung.
Rind:
Akute hypocalcämische/hypomagnesiämische Zustände:
50 ml Tierarzneimittel pro 50 kg Körpergewicht (entsprechend 0,37 mmol Ca2+ und 0,15 mmol Mg2+ pro kg Körpergewicht)
Unterstützungstherapie bei Gefäßpermeabilitätsstörungen:
30 ml Tierarzneimittel pro 50 kg Körpergewicht (entsprechend 0,22 mmol Ca2+ und 0,09 mmol Mg2+ pro kg Körpergewicht)
Kalb, Pferd, Ziege, Sau:
30 ml Tierarzneimittel pro 50 kg Körpergewicht (entsprechend 0,22 mmol Ca2+ und 0,09 mmol Mg2+ pro kg Körpergewicht)
Die intravenöse Infusion muss langsam über einen Zeitraum von 20-30 min erfolgen. Die Dosierungsangaben sind Richtwerte und immer dem bestehenden Defizit und dem jeweiligen Kreislaufzustand anzupassen.
Die erste Nachbehandlung darf frühestens nach 6 Stunden vorgenommen werden. Weitere Nachbehandlungen im Abstand von 24 Stunden, wenn sichergestellt ist, dass das Anhalten der Symptome auf einen weiterhin bestehenden hypocalcämischen / hypomagnesiämischen Zustand zurückzuführen ist.
Nebenwirkungen
Rind, Pferd, Ziege, Schwein (Sau):
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Sehr selten (< 1 Tier/10 000 behandelte Tiere, einschließlich Einzelfallberichte): |
Hypercalcämie (transient) 1 Unruhe 2 Erhöhung der Atemfrequenz 2 Anstieg der Herzfrequenz 3 |
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Unbestimmte Häufigkeit: |
initiale Bradykardie 2 Muskelzittern 2 vermehrter Speichelfluss2 Störung des Allgemeinbefindens 4 |
1 auch bei therapeutischer Dosierung (bedingt durch den Calciumgehalt).
2 in Folge der Hypercalcämie.
3 nach initialer Bradykardie als Zeichen für eine beginnende Überdosierung. In diesem Fall ist die Infusion abzubrechen.
4 kann als verzögerte Nebenwirkung auch noch 6-10 Stunden nach der Infusion auftreten und darf nicht als Rezidiv der Hypocalcämie fehldiagnostiziert werden. (Siehe auch unter „3.10
Symptome einer Überdosierung (und gegebenenfalls Notfallmaßnahmen und Gegenmittel)“).
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die Kontaktdaten sind im Abschnitt „Kontaktangaben“ der Packungsbeilage angegeben. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
Literaturhinweis
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