Piperazincitrat

1 x 1 kg
Pulver zum Eingeben über das Trinkwasser
AQ

Tierarten

Pferd, Schwein, Huhn, Brieftaube

Diagnosen

- Pferd, Schwein, Huhn und Brieftaube: Befall mit Magen-Darm-Würmern

- Pferd: adulte Parascaris equorum, Trichonema spp. und Triodontophorus spp., Variable Wirkung gegen adulte Strongylus vulgaris und Oxyuris equi

- Schwein:

Adulte Ascaris suum, variable Wirkung gegen adulte Oesophagostomum dentatum

- Huhn:

Larvale und adulte Ascaridia galli, variable Wirkung gegen adulte Heterakis galli

- Brieftaube:

Adulte Ascaridia columbae

Wartezeit

Schwein: Essbare Gewebe: 4 Tage

Huhn: Essbare Gewebe: 2 Tage

Eier: 5 Tage

Pferd: Entfällt

Die Anwendung bei Pferden, die der Lebensmittelgewinnung dienen, ist im Falle eines Therapienotstandes gemäß § 56a Abs. 2 AMG zulässig. In diesem Fall sind die Wartezeiten gemäß § 12a TÄHAV einzuhalten.

Dosierung und Art der Anwendung

Zum Eingeben über das Trinkwasser.

1 g Pulver enthält 1000 mg Piperazincitrat 5 H2O.

Pferd: 180 - 400 mg Piperazincitrat 5 H2O / kg Körpergewicht (KGW)

Schwein:

90 - 120 mg Piperazincitrat 5 H2O / kg KGW

Huhn:

100 - 330 mg Piperazincitrat 5 H2O / kg KGW

Brieftaube: 240 – 500 mg Piperazincitrat 5 H2O / kg KGW

Es ist darauf zu achten, dass die vorgesehene Dosis jeweils restlos aufgenommen wird.

Zur Behandlung von einzelnen Tieren:

Bei Gabe über das Trinkwasser ist die erforderliche Menge Pulver in einem Teil des Trinkwassers vollständig zu lösen und sofort zu verabreichen.

Zur Behandlung von Gruppen von Tieren:

Die entsprechende Menge Pulver ist täglich frisch in einer kleinen Menge Wasser vollständig zu lösen und dem Trinkwasser zuzufügen.

Um eine gleichmäßige Wasseraufnahme für alle Tiere zu gewährleisten, ist ein ausreichendes Tränkeplatzangebot sicherzustellen. Bei Auslaufhaltung sollten die Tiere während der Behandlung im Stall gehalten werden.

Die Dosierung ist nach der aktuellen, tatsächlichen täglichen

Trinkwasseraufnahme der Tiere auszurichten, da diese in Abhängigkeit von der Tierart, dem Alter, Gesundheitszustand und der Nutzungsart der Tiere und in Abhängigkeit von der Haltung (z.B. unterschiedliche

Umgebungstemperatur, unterschiedliches Lichtregime) schwankt. Bei der oben genannten Dosierung ist das Einmischverhältnis von Piperazincitrat in das Trinkwasser für die zu behandelnden Tiere nach folgender Formel zu berechnen:

..... mg Piperazincitrat Mittleres KGW (kg) der ....... mg

x

pro kg KGW / Tag zu behandelnden Tiere = Piperazincitrat

image

Mittlere tägliche Trinkwasseraufnahme (l) / Tier pro l Trinkwasser

Um die Verabreichung einer korrekten Dosierung zu gewährleisten, sollte das Körpergewicht so genau wie möglich ermittelt werden.

Durch eine einmalige Behandlung ist eine Wurmbefreiung nicht zu erzielen. Der Zeitpunkt der notwendigen Wiederholungsgaben richtet sich nach der Biologie der zu bekämpfenden Parasiten.

- Pferd:

Der Behandlungserfolg ist nach 10 – 14 Tagen durch eine neuerliche Kotuntersuchung zu kontrollieren und gegebenenfalls ist die Behandlung nach 4 Wochen zu wiederholen.

In verseuchten Gestüten sind Fohlen das erste Mal im Alter von zwei Monaten und anschließend alle acht Wochen bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres zu entwurmen.

- Schwein:

Behandelt werden die Sauen vor Einstellung in den Abferkelstall und Läuferschweine bei Mastbeginn. Die Behandlung erfolgt einmalig und sollte nach 1 – 2 Monaten wiederholt werden.

- Huhn:

Die Behandlung erfolgt über 2 Tage und kann nach 7 bis 14 Tagen wiederholt werden.

- Brieftaube:

Die Behandlung erfolgt über 1 – 2 Tage und sollte nach 21 Tagen wiederholt werden.

Nach Beendigung der Behandlung ist die Tränkeeinrichtung in geeigneter Weise zu reinigen, um eine Aufnahme subtherapeutischer, insbesondere resistenzfördernder Restmengen des eingesetzten Tierarzneimittels zu vermeiden.

Nebenwirkungen

Keine bekannt.

Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Piperazincitrat sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstrasse 39 – 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.

Meldebögen können kostenlos unter o. g. Adresse oder per E-Mail

(uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der InternetSeite http://vet-uaw.de).

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Bela-pharm GmbH & Co
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