Pulmodox

1 x 1 kg
Granulat zur Herstellung einer Lösung zum Eingeben
AQ

Tierarten

Schwein (Mastschweine nach dem Absetzen), Huhn (Mast- und Elterntiere), Pute (Mast- und Elterntiere)

Indikationen

Schweine: Zur Behandlung von Atemwegserkrankungen, die durch Doxycyclin-empfindliche Mycoplasma hyopneumoniae und Pasteurella multocida Stämme hervorgerufen werden. Hühner und Puten: Zur Behandlung von Atemwegserkrankungen, an denen Doxycyclin-empfindliche Mycoplasma gallisepticum-Stämme beteiligt sind.

Wartezeit

Schwein: Essbare Gewebe: 4 Tage
Huhn: Essbare Gewebe: 5 Tage
Pute:  Essbare Gewebe: 12 Tage

Zu keinem Zeitpunkt bei Tieren anwenden, deren Eier für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind.

Dosierung und Art der Anwendung

Zum Eingeben über das Trinkwasser.

Dosierung:

Schweine und Hühner:

20,0 mg Doxycyclin/kg Körpergewicht pro Tag (entsprechend 40,0 mg Tierarzneimittel/kg Körpergewicht) zum Eingeben über das Trinkwasser an 5 aufeinanderfolgenden Tagen.

Puten:

25,0 mg Doxycyclin/kg Körpergewicht pro Tag (entsprechend 50,0 mg Tierarzneimittel/kg Körpergewicht) zum Eingeben über das Trinkwasser an 5 aufeinanderfolgenden Tagen.

 

Art der Anwendung:

Auf Grundlage der empfohlenen Dosierung, der Anzahl und dem Gewicht der zu behandelnden Tiere sollte die genaue tägliche Menge des Tierarzneimittels nach folgender Formel berechnet werden:

..... mg Tierarzneimittel pro kg Körpergewicht und Tag x Durchschnittliches Körpergewicht (kg) = .... mg Tierarzneimittel pro Liter Trinkwasser
Durchschnittliche tägliche Trinkwasseraufnahme (Liter/Tier)

 

Um eine genaue Dosierung zu gewährleisten und um eine Unterdosierung zu vermeiden, sollte das Körpergewicht so genau wie möglich ermittelt werden.

Die Aufnahme des medikierten Wassers hängt vom klinischen Zustand der Tiere ab. Um eine korrekte Dosierung zu erzielen, muss die Konzentration von Doxycyclin im Trinkwasser gegebenenfalls entsprechend angepasst werden.

Bei Gabe von Teilmengen einer Packung wird die Verwendung von geeigneten kalibrierten Waagen empfohlen.

Der Tagesbedarf ist so dem Trinkwasser zuzufügen, dass die gesamte Medikation innerhalb von 24 Stunden aufgenommen wird. Das medikierte Trinkwasser sollte alle 24 Stunden frisch hergestellt werden. Es wird empfohlen, eine konzentrierte Vorlösung herzustellen, die dann ggf. auf die therapeutische Konzentration verdünnt wird. Die maximale Löslichkeit des Tierarzneimittels im Wasser beträgt 72 g/l. Alternativ kann die konzentrierte Lösung in einem Dosiergerät zur Trinkwassermedikation verwendet werden.

Es ist sicherzustellen, dass alle zu behandelnden Tiere freien Zugang zum Trinkwasser haben. Nach der Behandlung sollte die Tränkeeinrichtung sorgfältig gereinigt werden, um die Aufnahme von sub-therapeutischen Dosen des Tierarzneimittels zu vermeiden.

Während der gesamten Behandlungsdauer sollte ausschließlich medikiertes Wasser als einzige Trinkwasserquelle zur Verfügung stehen. Keine Metallbehälter zur Herstellung bzw. Lagerung des medikierten Wassers verwenden und nicht in oxidierter Tränkeanlage einsetzen. Die Löslichkeit des Tierarzneimittels ist pH-abhängig. Beim Vermischen mit alkalischen Lösungen kann es zu Ausfällungen kommen.

Nebenwirkungen

Wie bei allen Tetracyclinen kann es in seltenen Fällen zu allergischen Reaktionen und zu Photosensibilität kommen. Bei Auftreten verdächtiger Nebenwirkungen sollte die Behandlung abgesetzt werden.

Die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen sind folgendermaßen definiert:

  • Sehr häufig (mehr als 1 von 10 behandelten Tieren zeigen Nebenwirkungen).
  • Häufig (mehr als 1 aber weniger als 10 von 100 behandelten Tieren).
  • Gelegentlich (mehr als 1 aber weniger als 10 von 1000 behandelten Tieren).
  • Selten (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Tieren).
  • Sehr selten (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschließlich Einzelfallberichte).

Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Pulmodox 500 mg/g sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstr. 39 - 42, 10117 Berlin, oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden. Meldebögen können kostenlos unter o. g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite http://www.vet-uaw.de).

EMA Kategorisierung

D
Geflügel
Schwein
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