Sulfadimidin 100%
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Rind, Kalb, Schaf, Ziege, Schwein, Ferkel, Pferd, Fohlen, Hund
Indikationen
Bei Rindern, Kälbern, Schafen, Ziegen, Schweinen, Ferkeln, Pferden, Fohlen und Hunden zur Behandlung von folgenden durch Sulfonamidempfindliche Erreger hervorgerufene Krankheiten im frühen Stadium der Infektion:
- Blutvergiftung (Septikämie, Bakteriämie)
- Bakterielle Sekundärerkrankungen bei Virusinfektionen
- Infektionen des Atmungstraktes
- Infektionen des Magen-Darm-Traktes
- Infektionen der Harnwege und Geschlechtsorgane
- Fieberhafte Euter- und Gebärmutterentzündungen
- Bakterielle Puerperalerkrankungen
- Kälberdiphteroid (Nekrobazillose)
- Nabelinfektionen
- Gelenkentzündungen
- Klauenentzündungen
- Haut- und Wundinfektionen
- Kokzidiosen.
Wartezeit
Rind: | Essbare Gewebe: | 12 Tage |
Milch: | 5 Tage | |
Ziege: | Essbare Gewebe: | 10 Tage |
Milch: | 5 Tage | |
Schaf: | Essbare Gewebe: | 8 Tage |
Milch: | 3 Tage | |
Schwein: | Essbare Gewebe: | 12 Tage |
Pferd: | Essbare Gewebe: | 10 Tage |
Nicht bei Stuten anwenden, deren Milch zum menschlichen Verzehr vorgesehen ist.
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben über das Futter. Zur Behandlung einzelner Tiere.
Rind, Kalb, Schwein, Ferkel, Pferd, Fohlen, Hund:
50-100 mg Sulfadimidin/kg Körpergewicht (KGW) pro Tag; entsprechend:
0,5-1 g Sulfadimidin 100 % Pulver pro 10 kg KGW pro Tag
Die Behandlung sollte mit einer intravenösen Injektion einer Initialdosis (100 mg/kg KGW) eines parenteral zu verabreichenden Präparates begonnen werden und an den darauf folgenden 2-6 Tagen mit Sulfadimidin 100 % Pulver in einer Erhaltungsdosis (50-65 mg/kg KGW) fortgesetzt werden.
Schaf, Ziege:
100 mg Sulfadimidin/kg Körpergewicht (KGW) pro Tag; entsprechend:
1 g Sulfadimidin 100 % Pulver pro 10 kg KGW pro Tag
Behandlungsdauer: 5-7 aufeinander folgende Tage. Tagesdosis 1-mal täglich oder gleichmäßig verteilt auf mehrere Einzeldosen verabreichen.
Das Pulver ist vor jeder Applikation so in einen Teil des Futters frisch einzumengen, dass eine vollständige Durchmischung erreicht wird und ist vor der eigentlichen Fütterung zu verabreichen.
Es ist darauf zu achten, dass die vorgesehene Dosis jeweils restlos aufgenommen wird.
Sollte nach 3 Behandlungstagen keine deutliche Besserung des Krankheitszustandes eingetreten sein, ist eine Überprüfung der Diagnose und ggf. eine Therapieumstellung durchzuführen. Nach Abklingen der Symptome sollte die Behandlung nach 2 Tage fortgesetzt werden.
Bei Tieren mit deutlich gestörtem Allgemeinbefinden sollte einem parenteral zu verabreichenden Präparat der Vorzug gegeben werden.
Nebenwirkungen
- Leberschädigungen
- Nierenschädigungen, einhergehend mit Hämaturie, Kristallurie, Nierenkolik, Inappetenz, zwanghaften Harnabsatz
- Allergische Reaktionen
- Blutbildveränderungen
Nach oraler Verabreichung hoher Dosen können Verdauungsstörungen auftreten. Bei Rindern ist eine Hemmung der Zelluloseverdauung beobachtet worden. Verabreichung von Sulfadimidin an Kälber über Milchaustauscher kann zu verzögerter Tränkeaufnahme und Durchfall führen. Bei Rindern kann Sulfadimidin zu leichten Erhöhungen der Leukozytenwerte führen. Beim Auftreten o.g. Nebenwirkungen ist ein sofortiges Absetzen von Sulfadimidin 100 % Pulver erforderlich.
Gegenmaßnahmen:
Bei Hinweisen auf Nierenschädigung: Flüssigkeitszufuhr und Harnalkalisierung. | |
Bei anaphylaktischem Schock: Epinephrin (Adrenalin) und Glukokortikoide i.v.. |
Bei Läufern und Ferkeln ist bei länger dauernder Behandlung ein hämorrhagisches Syndrom mit Todesfällen beschrieben worden. Nach bisherigen Erkenntnissen kann bei Schweinen eine Vitamin K-Substitution das Risiko des Auftretens eines hämorrhagischen Syndroms vermindern. Einstreulose Haltung stellt infolge verminderter Möglichkeit zur Koprophagie und damit fehlender Aufnahme von Vitamin K einen prädisponierenden Faktor dar.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Sulfadimidin 100 % Pulver sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstrasse 39 – 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o. g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der InternetSeite: http://www.vet-uaw.de).
Literaturhinweis
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Zul.-Nr. | 6504636.00.00 |
STATUS | Im Handel verfügbar |