Sulfadimidin Na 100%
ATC-Code
Tierarten
Rind, Pferd, Schwein, Schaf, Ziege, Huhn, Taube, Hund und Katze
Diagnosen
Zur Behandlung von folgenden durch Sulfadimidin-empfindliche Erreger hervorgerufenen Erkrankungen im frühen Stadium der Infektion: Bakterielle Sekundärerkrankungen bei Virusinfektionen, Infektionen des Atmungstraktes, Infektionen des Magen-Darm-Traktes, Infektionen der Geschlechtsorgane, fieberhafte Euter- und Gebärmutterentzündungen, bakterielle Puerperalerkrankungen, Kokzidiosen.
Wartezeit
Rind, Pferd, Fohlen, Ziege
Essbare Gewebe: 10 Tage
Milch (Rind, Ziege): 5 Tage
Schwein, Ferkel, Kalb
Essbare Gewebe: 12 Tage
Schaf
Essbare Gewebe: 8 Tage
Milch: 3 Tage
Huhn, Taube
Essbare Gewebe: 14 Tage
Nicht bei Geflügel anwenden, dessen Eier für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind! Nicht anwenden bei Stuten, deren Milch zum menschlichen Verzehr vorgesehen ist!
Dosierung und Art der Anwendung
Pulver zum Eingeben über das Futter, das Trinkwasser oder Milch/Milchaustauscher.
Um eine korrekte Dosierung zu gewährleisten, sollte das Körpergewicht so genau wie möglich ermittelt werden.
Einzeltierbehandlung über das Futter, das Trinkwasser oder Milch/Milchaustauscher:
Rinder, Kälber, Pferde, Fohlen, Schweine, Ferkel, Hunde, Katzen:
50-100 mg Sulfadimidin/kg KGW/Tag entspr. 54-107 mg des Tierarzneimittels/Tag.
Schafe, Ziegen:
100 mg Sulfadimidin/kg KGW/Tag entspr. 107 mg des Tierarzneimittels/kg KGW/Tag.
Initialbehandlung (falls erforderlich): 100 mg Sulfadimidin/kg KGW intravenös am 1. Tag der Behandlung.
Das Pulver ist vor jeder Applikation so in einen Teil des Futters bzw. der Tränke (bei Milchaustauschern in den tränkefertigen Milchaustauscher) frisch einzumischen, dass eine vollständige Durchmischung erreicht wird. Diese Mischung ist vor der eigentlichen Fütterung zu verabreichen.
Bei Gabe über das Trinkwasser ist die erforderliche Menge Pulver zuvor in einem Teil des Trinkwassers vollständig zu lösen und sofort zu verabreichen.
Es ist darauf zu achten, dass die vorgesehene Dosis jeweils restlos aufgenommen wird. Falls die vollständige Aufnahme des Arzneimittels nicht gewährleistet ist, sollte auf eine parenterale Therapie umgestellt werden.
Behandlung von Teilen des Bestandes über das Trinkwasser (Geflügel, Schweine):
Schweine, Ferkel:
50-100 mg Sulfadimidin/kg KGW/Tag entspr. 54-107 mg des Tierarzneimittels/Tag.
Hühner, Tauben:
100 mg Sulfadimidin/kg KGW/Tag entspr. 107 mg des Tierarzneimittels/Tag.
Das Einmischverhältnis von des Tierarzneimittels in das Trinkwasser ist bei Bestandsbehandlung nach folgenden Formeln zu berechnen:
Schweine:
| 54-107 mg des Tierarzneimittels pro kg KGW/Tag | X | mittleres KGW (kg) der zu behandelnden Tiere | = | ...mg des Tierarzneimittels pro l Trinkwasser |
| ___________________________________ | ||||
| mittlere tägliche Trinkwasseraufnahme (l)/Tier | ||||
Hühner, Tauben:
| 107 mg des Tierarzneimittels pro kg KGW/Tag | X | mittleres KGW (kg) der zu behandelnden Tiere | = | ...mg des Tierarzneimittels pro l Trinkwasser |
| ___________________________________ | ||||
| mittlere tägliche Trinkwasseraufnahme (l)/Tier | ||||
Es ist eine gleichmäßige Wasseraufnahme aller Tiere durch ein ausreichendes Tränkeplatzangebot sicherzustellen. Bei Auslaufhaltung sollten die Tiere während der Behandlung im Stall gehalten werden. Die Dosierung hängt von der aktuellen, tatsächlichen täglichen Trinkwasseraufnahme der Tiere ab, da diese in Abhängigkeit von der Tierart, dem Alter, dem Gesundheitszustand, der Nutzungsart der Tiere und der Haltung (z.B. unterschiedliche Umgebungstemperatur, unterschiedliches Lichtregime) schwankt.
Kokzidiose: Bei therapeutischer Anwendung des Tierarzneimittels erfolgt die Behandlung intermittierend: 3 Tage Behandlung, dann 2 Tage Pause, dann nochmals 2-3 Tage Behandlung. Bakterielle Infektionen: Vor der Anwendung des Tierarzneimittels sollte die Empfindlichkeit der Erreger mittels eines Antibiogramms nachgewiesen werden.
Behandlungsdauer: 3-7 Tage.
Sollte nach 3 Behandlungstagen keine deutliche Besserung des Krankheitszustandes eingetreten sein, ist eine Überprüfung der Diagnose und ggf. eine Therapieumstellung durchzuführen.
Nebenwirkungen
Rind, Pferd, Schwein, Schaf, Ziege, Huhn, Taube, Hund und Katze:
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Gelegentlich (1 bis 10 Tiere / 1 000 behandelte Tiere): |
Hämaturie1, Kristallurie1, Nierenkolik1, zwanghafter Harnabsatz1 |
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Sehr selten (< 1 Tier/10 000 behandelte Tiere, einschließlich Einzelfallberichte): |
Allergische Reaktion, Hautausschlag, Fieber2 Blutbildveränderung, Leukozytose5 |
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Unbestimmte Häufigkeit (kann auf Basis der verfügbaren Daten nicht geschätzt werden): |
Störung des Verdauungstrakts3, verminderte Tränkeaufnahme4,6, Inappetenz6, Durchfall4 Wachstumsdepression6 Blutung (Hämorrhagisches Syndrom)6,7 Tod7 |
1 auf Kristallausfällung in der Niere hinweisende Symptome; vor allem bei Fleischfressern; insbesondere bei langanhaltender hochdosierter Behandlung mit Sulfadimidin; die Behandlung mit Sulfadimidin ist bei solchen Symptomen sofort abzubrechen und Flüssigkeit, u. U. mit Zusatz von Natriumbicarbonat, zu verabreichen
2 allergisch bedingt
3 nach Verabreichung hoher Dosen; bei Rindern ist eine Hemmung der Zelluloseverdauung beobachtet worden
4 bei Kälbern
5 bei Rindern; leicht
6 Bei Hühnern, insbesondere bei jungen Tieren und bei Verabreichung über das Trinkwasser ist ein Rückgang der Trinkwasser- und Futteraufnahme beobachtet worden. Gleichzeitige Verabreichung von Vitamin K verhindert das Auftreten von Hämorrhagien nicht.
7 bei Schweinen (Jungtieren); bei länger dauernder Behandlung; Die Behandlung ist daher auf die vorgeschriebene Dauer zu begrenzen. Nach bisherigen Erkenntnissen ist bei Schweinen während der Sulfonamidbehandlung die gleichzeitige prophylaktische Vitamin-K-Supplementierung sinnvoll. Einstreulose Flatdeckhaltung sowie Ganzspaltenböden verhindern die Koprophagie und damit die Aufnahme von Vitamin K; diese Haltungsformen stellen einen prädisponierenden Faktor dar.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vetuaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.