Vetmulin
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Schweine
Indikationen
Zur Therapie und Metaphylaxe der Schweinedysenterie, verursacht durch Brachyspira hyodysenteriae.
Zur Behandlung der enzootischen Pneumonie, verursacht durch Tiamulinempfindliche Mycoplasma hyopneumoniae und mycoplasmen-bedingten Arthritis, verursacht durch Tiamulin-empfindliche Mycoplasma hyosynoviae.
Wartezeit
Essbare Gewebe: 21 Tage
Dosierung und Art der Anwendung
Nur zur intramuskulären Anwendung.
Um eine Unterdosierung zu vermeiden, stellen Sie eine korrekte Dosierung sicher, indem Sie das Körpergewicht so genau wie möglich bestimmen.
Zur Behandlung von klinischer Schweinedysenterie:
8,1 mg Tiamulinbase pro kg Körpergewicht (entspricht 1 ml pro 20 kg Körpergewicht), verabreicht als einmalige Behandlung, gefolgt von einer Verabreichung von Tiamulin über Wasser oder Futter.
Zur Behandlung der enzootischen Pneumonie oder mycoplasmen-bedingter Arthritis:
12,1 mg Tiamulinbase pro kg Körpergewicht (entspricht 1,5 ml pro 20 kg Körpergewicht) täglich an 3 aufeinander folgenden Tagen.
Abhängig von der Schwere der Erkrankung kann es notwendig sein, die Behandlung durch orale Verabreichung von Tiamulin bis 2 Tage nach Verschwinden der Krankheitssymptome fortzusetzen.
Der Verschluss sollte nicht öfter als 5 mal angestochen werden. Um ein übermäßiges Anstechen des Verschlusses zu vermeiden, sollte ein geeignetes Multidosiergerät benutzt werden.
Nebenwirkungen
In seltenen Fällen wurde über Überempfindlichkeit gegenüber Tiamulin in Form von akuter Dermatitis mit Erythem und starkem Juckreiz berichtet. Die Nebenwirkungen verlaufen in der Regel mild und sind vorübergehend und nur in sehr seltenen Fällen schwerwiegend. Eine symptomatische Behandlung wie eine Elektrolyttherapie und eine entzündungshemmende Therapie können nützlich sein.
Siehe auch Abschnitt 4.4.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach der Anwendung von Vetmulin 162 mg/ml Injektionslösung für Schweine sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstraße 39 - 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite http://vet-uaw.de).