Virbagen Parvo
ATC-Code
Tierarten
Hund.
Diagnosen
Zur aktiven Immunisierung von Hunden ab einem Alter von 8 Wochen um:
• Mortalität vorzubeugen und klinische Symptome von caniner Parovirose zu verringern;
• die Ausscheidung von caninem Parvovirus nach der Infektion zu verringern.
Beginn der Immunität:
3 Wochen nach der Grundimmunisierung.
Dauer der Immunität:
Die Dauer der Immunität wurde für ein Jahr nach der Grundimmunisierung nachgewiesen. Entsprechend dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstand kann für Parvovirose mit einer Immunitätsdauer bis zu 2 Jahren gerechnet werden.
Wartezeit
Nicht zutreffend.
Dosierung und Art der Anwendung
Zur subkutanen Injektion.
Unmittelbar nach Rekonstitution der lyophilisierten Viruskomponente mit dem Lösungsmittel ist eine Dosis Virbagen Parvo subkutan und nach folgendem Schema zu verabreichen:
Grundimmunisierung:
- erste Impfung ab einem Alter von 8 Wochen
- zweite Impfung 3 bis 4 Wochen später
Nach aktuellem Kenntnisstand können einige Welpen auch noch im Alter von 12 Wochen maternale Antikörper aufweisen, die die Ausbildung einer aktiven Immunität beeinträchtigen können. Daher wird eine weitere Impfung nach 3–4 Wochen im Alter von 15–16 Wochen empfohlen.
Wiederholungsimpfung:
Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand sind zur Aufrechterhaltung der Immunität gegen Parvovirose Wiederholungsimpfungen im Abstand von 1–2 Jahren notwendig.
Aussehen des rekonstituierten Impfstoffs: farblose Suspension.
Nebenwirkungen
Hund:
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Gelegentlich (1 bis 10 Tiere / 1 000 behandelte Tiere): |
Schmerzen an der Injektionsstelle1,2, Schwellung an der Injektionsstelle1,2 |
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Sehr selten (< 1 Tier/10 000 behandelte Tiere, einschließlich Einzelfallberichte): |
Apathie1 Überempfindlichkeitsreaktion, Anaphylaxie3, anaphylaktischer Schock3 |
1 Vorübergehend.
2 Innerhalb weniger Stunden nach der Impfung; klingt ohne Behandlung innerhalb weniger Tage ab.
3 Im Falle einer solchen Reaktion muss eine geeignete symptomatische Therapie erfolgen.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem entweder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter oder die zuständige nationale Behörde zu senden.
Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage.