Aniprazol KH (10 kg)
ATC-Code
Tierarten
Hund, Katze
Indikationen
Zur Behandlung von Mischinfektionen mit Rund- und Bandwürmern bei Hund und Katze, hervorgerufen durch:
Spulwürmer: Toxocara canis, Toxascaris leonina
Hakenwürmer: Uncinaria stenocephala, Ancylostoma caninum
Peitschenwürmer: Trichuris vulpis
Bandwürmer: Echinococcus granulosus, Echinococcus multilocularis, Dipylidium caninum, Taenia spp., Multiceps multiceps, Mesocestoides spp.
Aufgrund des frühestmöglichen Auftretens einer Bandwurminfektion beim neugeborenen Hund nach der dritten Lebenswoche ist die Behandlung mit aniprazol KH-Tabletten nach Diagnose einer Mischinfektion erst nach der 3. Lebenswoche angezeigt.
Wartezeit
Nicht zutreffend.
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben:
Die Dosis beträgt 5 mg Praziquantel und 50 mg Fenbendazol pro kg Körpergewicht. Eine Tablette enthält die Dosis für 10 kg KGW. Hieraus resultiert folgendes Dosierungsschema:
1 Tablette bis 10 kg KGW, 2 Tabletten von 10 bis 20 kg KGW, 3 Tabletten von 20 bis 30 kg KGW.
Katzen erhalten entsprechend ihrem Körpergewicht im allgemeinen ½ Tablette pro Katze.
Die Eingabe der Tabletten erfolgt direkt oder eingehüllt in Fleisch bzw. Wurst oder zerkleinert mit dem Futter. Die gleichzeitige Verabreichung von Milchnahrung ist zu vermeiden. Weitere diätetische Maßnahmen bzw. Futterentzug sind nicht erforderlich.
Für eine Behandlung ist eine dreimalige Gabe von aniprazol KH-Tabletten an drei aufeinander folgenden Tagen erforderlich.
Bei Askaridenbefall kann insbesondere bei Welpen nicht mit einer vollständigen Wurmfreiheit gerechnet werden, so dass ein Infektionsrisiko bei Personen, die mit Welpen in Kontakt kommen, weiter bestehen kann. Eine Weiter- oder Wiederholungsbehandlung soll deshalb in vorgeschriebenem Abstand durchgeführt werden.
Nebenwirkungen
Im Zusammenhang mit der Entwurmung kann es bei behandelten Tieren gelegentlich zu Speicheln, Erbrechen oder leichtem Durchfall kommen.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von aniprazol KH sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstr. 39-42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden. Meldebögen können kostenlos unter der o. g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden.
Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internetseite http://www.vet-uaw.de).