Bayvarol
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Honigbiene (Apis mellifera)
Diagnosen
Zur Bekämpfung (Therapie) von Varroa destructor bei Honigbienen.
Wartezeit
Honig:
Null Tage.
Dosierung und Art der Anwendung
Zur Anwendung im Bienenstock. Imprägnierter Streifen zum Einhängen in die Wabengassen.
Normal entwickelte Völker erhalten vier imprägnierte Streifen. Schwache Völker, Ableger und Jungvölker, die weniger als die Hälfte der Waben besetzen, erhalten die halbe Dosis, d. h. zwei imprägnierte Streifen.
Das Tierarzneimittel wird im zentralen Brutnestbereich so in die Waben eingehängt, dass sie beidseitig
von den Bienen belaufen werden können. Hierzu werden die Aufhängelaschen an den gekennzeichneten Soll-Knickstellen beide zur selben Seite hin umgebogen und über das obere Rähmchenholz gehängt. (Abb. 1).

Bei starken Völkern, die mehrere Bruträume belagern, lassen sich auch zwei imprägnierte Streifen an
ihrem unteren Ende so zusammenstecken, dass sie, ohne die Bruträume zu trennen, in die Wabengassen eingeschoben und auch wieder entnommen werden können. (Abb. 2).

Eine Unterdosierung könnte zu einer unwirksamen Anwendung führen und die Resistenzentwicklung begünstigen.
Zeitpunkt und Dauer der Anwendung
Die beste Wirksamkeit ist zu erwarten, wenn das Tierarzneimittel im Spätsommer nach der Honigernte angewendet wird. Idealerweise sollten die imprägnierten Streifen nicht während der Hauptzeiten der Honigernte verwendet werden.
Die Anwendungsdauer sollte mindestens vier, jedoch nicht mehr als sechs Wochen betragen.
Bei Varroa-Befall sollten die Notwendigkeit und die Häufigkeit der Nachbehandlung(en) auf der Grundlage einer fachlichen Beratung und unter Berücksichtigung der örtlichen Seuchenlage festgelegt werden.
Nebenwirkungen
Keine bekannt.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vetuaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
Literaturhinweis
| STATUS | Im Handel verfügbar |
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