Butasan
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Pferd, Pony
Diagnosen
Entzündliche Schwellungen und entzündlich-schmerzhafte Erkrankungen des
Bewegungsapparates wie akute Hufrehe, Arthritis, Periarthritis, Polyarthritis, Kontusionen, Distorsionen, Luxationen, Muskelriss, Tendinitis, Bursitis, Tendovaginitis, Myositis, Spondylitis, rheumatoide Myalgie und rheumatoide Erkrankungen.
Wartezeit
Nicht bei Pferden anwenden, die für die Gewinnung von Lebensmitteln bestimmt sind.
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben.
Vor Gebrauch schütteln.
Das Tierarzneimittel ist vor der Fütterung einzugeben. Die Suspension wird direkt in die Maulhöhle gespritzt, dabei sollte darauf geachtet werden, dass keine Futterreste zwischen den Zähnen vorhanden sind.
1 ml = 1 Teilstrich = 320 mg PhenylbutazonPferd:
4,5 mg/kg Körpergewicht/Tag. Bei Überschreitung maximal 9 mg/kg Körpergewicht/Tag für nicht länger als 5 Tage.
oder
2 x 4,5 mg/kg Körpergewicht am ersten Tag als Initialdosis und 2 x 2,5 mg/kg Körpergewicht/Tag an den nächsten vier Tagen als Erhaltungsdosis. Bei Bedarf können an maximal sieben Tagen weitere Erhaltungsdosen gegeben werden.
Pony:
2 x 4,5 mg/kg Körpergewicht am ersten Tag und dann 3,5 mg/kg Körpergewicht/Tag bis zum 8. Tag. Bei Bedarf kann mit 3,5 mg/kg Körpergewicht am 10. und 12. Tag nachdosiert werden.
Phenylbutazon sollte möglichst kurze Zeit und nicht länger als 12 Tage angewendet werden. Bei einer Anwendungsdauer von länger als einer Woche sollte das Blutbild kontrolliert werden.
Nebenwirkungen
Pferd, Pony:
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Unbestimmte Häufigkeit (kann auf Basis der verfügbaren Daten nicht geschätzt werden): |
Appetitlosigkeit1, Apathie1, Gewichtsverlust1 Kolik1, Ulzeration 1, 2 Nephrotoxische Erscheinungen 1, 3 Hypoproteinämie1, Knochenmarkschädigung1 Schock1, Kreislaufkollaps1 toxische Erscheinungen4 |
1 nach langfristiger Behandlung, insbesondere beim Pony
2 von Dickdarm und Maulhöhle
3 z.B. Wasserretention und Nierenpapillennekrose
4 bei einigen Ponyrassen schon bei therapeutischen Dosen
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
Literaturhinweis
| STATUS | Im Handel verfügbar |
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