Chlortetracyclin C100 KS
ATC-Code
Tierarten
Rinder (Kälber), Schweine
Indikationen
Therapie von infektiösen Erkrankungen des Magen-Darm-Kanales, der Atmungsorgane und des Urogenitaltraktes bei Kälbern und Schweinen (ausgenommen systemische Salmonellen- oder E. Coli-Infektionen), verursacht durch chlortetracyclin-empfindliche Krankheitserreger.
Wartezeit
Kalb, Schwein: eßbare Gewebe: 14 Tage
Dosierung und Art der Anwendung
Pulver zum Eingeben über das Futter oder das Trinkwasser / die Milch
Kälber:
Nach einer Initialdosis von 20 mg Chlortetracyclinhydrochlorid/kg KGW entsprechend 20 mg Chlortetracyclin C100 KS/kg KGW wird eine Erhaltungsdosis von 10 mg Chlortetracyclinhydrochlorid/kg KGW entsprechend 10 mg Chlortetracyclin C100 KS/kg KGW 2 mal täglich im Abstand von 12 Stunden verabreicht.
Schweine:
60 mg Chlortetracyclinhydrochlorid/kg KGW/Tage entsprechend 60 mg Chlortetracyclin C100 KS/kg KGW/Tag
Das Pulver ist vor jeder Applikation so in einen Teil des Futters bzw. der Tränke (bei Milchaustauschern in den tränkfertigen Milchaustauscher) einzumischen, dass eine vollständige Durchmischung erreicht wird.
Diese Mischung ist sofort und vor der eigentlichen Fütterung zu verabreichen. Es ist darauf zu achten, dass die vorgesehene Dosis jeweils restlos aufgenommen wird.
Die Behandlungsdauer beträgt im allgemeinen 5 Tage.
Nach Abklingen der Krankheitserscheinungen sollte Chlortetracyclin C100 KS noch 2 Tage weiter verabreicht werden.
Sollte nach maximal 3 Behandlungstagen keine deutliche Besserung des Krankheitszustandes eingetreten sein, ist eine Therapieumstellung durchzuführen.
Bei Tieren mit deutlich gestörtem Allgemeinbefinden und/oder bei Tieren mit Inappetenz sollte einem parenteral zu verabreichendem Präparat der Vorzug gegeben werden.
Nebenwirkungen
Die Behandlung trächtiger oder neugeborener Tiere erfordert eine strenge Indikationsstellung, da Störungen der Skelettentwicklung aufgrund einer Einlagerung von Chlortetracyclinhydrochlorid in Zahn- und Knochengewebe von wachsenden Tieren nicht ausgeschlossen werden können.
Bei entsprechender Prädisposition können allergische und anaphylaktische Reaktionen auftreten. In diesen Fällen ist Chlortetracyclinhydrochlorid sofort abzusetzen und die entsprechenden Gegenmaßnahmen (parenterale Applikation von Glukokortikoiden und Antihistaminika) sind einzuleiten.
Gastrointestinale Störungen mit Erbrechen und Durchfall können in seltenen Fällen bei Verabreichung auf leeren Magen auftreten.
Bei langandauernder Behandlung ist auf Superinfektionen (z.B. mit Spross-Pilzen) zu achten.
Bei gestörtem Flüssigkeitshaushalt ist die Gefahr einer Nierenfunktionsstörung erhöht.
Chlortetracyclinhydrochlorid kann zu Leberschäden führen.
Unter der Therapie gibt intensive Lichteinwirkung bei geringer Hautpigmentierung häufig Anlass zur Photodermatitis.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach der Anwendung von Chlortetracyclin C100 KS sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstraße 39 - 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden. Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite http://vet-uaw.de).
Literaturhinweis
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Zul.-Nr. | 7179.00.00 |
PZN | 0564530 |
STATUS | Im Handel verfügbar |