Clindamycin
ATC-Code
Tierarten
Hund
Diagnosen
Das Tierarzneimittel ist ein Antibiotikum mit primär bakteriostatischer Wirkung. Es wird angewendet zur Behandlung von infizierten Wunden, Abszessen, Pyodermie, Mundhöhlen- und Zahninfektionen, bedingt durch Clindamycin-empfindliche Staphylokokken, Bacteriodaceae, Fusobacterium necrophorum, Clostridium perfringens und von Osteomyelitis, bedingt durch Staphylococcus aureus.
Wartezeit
Nicht zutreffend.
Dosierung und Art der Anwendung
Tabletten zum Eingeben.
Die Tabletten werden den Hunden direkt, am besten in Fleisch o.ä., eingegeben.
Infizierte Wunden, Abszesse, Pyodermie, Mundhöhlen- und Zahninfektionen:
5,5 mg/kg Körpergewicht alle 12 Stunden (2 x täglich 1 Tablette Clindamycin 75 mg für 13,5 kg
KGW)
Osteomyelitis:
11 mg/kg Körpergewicht alle 12 Stunden (2 x täglich 2 Tabletten Clindamycin 75 mg für 13,5 kg
KGW)
Dauer der Anwendung:
Infizierte Wunden, Abszesse, Mundhöhlen- und Zahninfektionen: mindestens 10 Tage.
Pyodermie: mindestens 3 Wochen.
Osteomyelitis: mindestens 4 Wochen.
Falls es erforderlich ist, kann die Behandlung länger fortgesetzt werden.
Sollte innerhalb von 4 Tagen (infizierte Wunden, Abszesse, Mundhöhlen- und Zahninfektionen) bzw. 14 Tagen (Osteomyelitis) kein Therapieerfolg bei akuten Infektionen zu verzeichnen sein, ist gegebenenfalls eine erneute Sensitivitätsprüfung der beteiligten Erreger oder eine Therapieumstellung angezeigt.
Nebenwirkungen
Hund:
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Gelegentlich (1 bis 10 Tiere / 1 000 behandelte Tiere): |
Erbrechen, Durchfall, Dysbiose1 |
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Unbestimmte Häufigkeit (kann auf Basis der verfügbaren Daten nicht geschätzt werden) |
Durchfall2 |
1Sehr starke Vermehrung von clindamycin-unempfindlichen Keimen, z.B. Clostridien und Hefen.
Entsprechende therapeutische Maßnahmen sind zu ergreifen.
2Bei Welpen behandelter Muttertiere, da sich Clindamycin auch in der Milch verteilt.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Falls Sie Nebenwirkungen, insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind, bei Ihrem Tier feststellen oder falls Sie vermuten, dass das
Tierarzneimittel nicht gewirkt hat, teilen Sie dies bitte zuerst Ihrem Tierarzt mit. Sie können
Nebenwirkungen auch an den Zulassungsinhaber unter Verwendung der Kontaktdaten am Ende dieser Packungsbeilage oder über Ihr nationales Meldesystem melden. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu senden. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
EMA Kategorisierung
Literaturhinweis
| STATUS | Im Handel verfügbar |
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