Cydectin 0,1%
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Schaf
Diagnosen
Zur Behandlung und Vorbeugung von Infektionen verursacht durch:
- Adulte und unreife Magen-Darm-Nematoden:
• Haemonchus contortus (einschließl. inhibierter Larven)
• Ostertagia (Teladorsagia) circumcincta (einschließl. inhibierter Larven)
• Ostertagia (Teladorsagia) trifurcata
• Trichostrongylus axei (einschließl. inhibierter Larven)
• Trichostrongylus colubriformis
• Trichostrongylus vitrinus
• Nematodirus battus
• Nematodirus spathiger
• Nematodirus filicolis (nur adulte Parasiten)
• Strongyloides papillosus (nur Larvalstadium)
• Cooperia curticei (nur adulte Parasiten)
• Cooperia oncophora
• Oesophagostomum columbianum
• Oesophagostomum venulosum (nur adulte Parasiten)
• Chabertia ovina
• Trichuris ovis (nur adulte Parasiten)
- Adulte Nematoden des Respirationstraktes:
• Dictyocaulus filaria
Das Tierarzneimittel hat einen persistenten Effekt bezüglich der Verhütung einer
Reinfektion:
• von 5 Wochen durch Ostertagia (Teladorsagia) circumcincta und Haemonchus contortus
• von 4 Wochen durch Oesophagostomum columbianum
Wartezeit
| Essbare Gewebe: | 14 Tage |
| Milch: | 5 Tage |
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben.
Sollte unter Verwendung eines entsprechenden Standardapplikators als einmalige orale Gabe von 1 ml/5 kg Körpergewicht, entsprechend 200 µg Moxidectin/kg Körpergewicht verabreicht werden. Unterdosierung könnte zu einer unwirksamen Anwendung führen und kann eine Resistenzentwicklung begünstigen. Um die Anwendung einer korrekten Dosis zu sichern, muss das Körpergewicht so genau wie möglich bestimmt werden. Sollen Tiere gemeinsam behandelt werden, so sollten möglichst homogene Gruppen gebildet werden und alle Tiere einer Gruppe sollten mit der Dosis behandelt werden, die dem schwersten Tier entspricht. Die Genauigkeit des Dosiergeräts sollte gründlich geprüft werden. Nicht mit anderen Tierarzneimitteln mischen.
Nebenwirkungen
Keine bekannt.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vetuaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
Literaturhinweis
| STATUS | Im Handel verfügbar |
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