Flubenol 5%
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Schwein
Diagnosen
Zur Bekämpfung von Infektionen mit:
Hyostrongylus rubidus (adulte Stadien),
Oesophagostomum dentatum (adulte Stadien),
Ascaris suum (adulte Stadien und Wanderlarven),
Trichuris suis (larvale und adulte Stadien),
Metastrongylus apri (adulte Stadien).
Gegen Strongyloides ransomi besteht eine Teilwirkung.
Wartezeit
Schwein:
Essbare Gewebe: 14 Tage
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben über das Futter.
Schwein:
Sauen
5 mg Flubendazol/kg Körpergewicht (KGW), entsprechend 1 g des Tierarzneimittels pro 10 kg KGW, einmalig.
Läufer, Zucht- und Mastschweine
1,2 mg Flubendazol/kg KGW, entsprechend 1 g des Tierarzneimittels pro 42 kg KGW, täglich. Die Behandlungsdauer beträgt im Allgemeinen 5 bis 10 Tage.
Beim Befall mit Hyostrongylus rubidus und/oder Trichuris suis sollte zur Sicherung des Behandlungserfolges eine Behandlung an 10 aufeinander folgenden Tagen erfolgen.
Das Tierarzneimittel ist vor jeder Applikation so in einen Teil des Futters frisch einzumengen, dass eine vollständige Durchmischung erreicht wird und ist vor der eigentlichen Fütterung zu verabreichen.
Es ist darauf zu achten, dass die vorgesehene Dosis jeweils restlos aufgenommen wird.
Bei Tieren mit deutlich gestörtem Allgemeinbefinden und/oder bei Tieren mit Inappetenz sollte einem parenteral zu verabreichenden Präparat der Vorzug gegeben werden.
Um eine korrekte Dosierung zu gewährleisten, sollte das Körpergewicht so genau wie möglich ermittelt werden.
Es wird empfohlen, ein entsprechendes geeichtes Messgerät zu verwenden.
Nebenwirkungen
Schwein:
Nicht zutreffend.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vetuaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
Literaturhinweis
| STATUS | Im Handel verfügbar |
|---|