Hefro trim
ATC-Code
Tierarten
Rind, Schwein
Indikationen
Bei Rindern, Kälbern, Schweinen, Ferkeln, Läufern zur Behandlung von Infektionserkrankungen im frühen Stadium der Infektion, die durch Sulfadimidin- und Trimethoprim-empfindliche Erreger hervorgerufen sind:
Infektionen der Atemwege und Lungen, des Magen-Darm-Kanals und des Harn- und Geschlechtsapparates. Bakterielle Sekundärinfektionen bei und nach Viruserkrankungen, besonders des Respirationssystems und des Magen-Darm-Kanals, Wund- und Nabelinfektionen, Infektionen der Klauen (Panaritium, Kronsaumphlegmone). Die Anwendung von Hefro trim sollte unter Berücksichtigung eines Antibiogramms erfolgen.
Wartezeit
Schwein: (essbare Gewebe) 10 Tage
Rind: (essbare Gewebe) 12 Tage
Milch (Rind) 5 Tage
Dosierung und Art der Anwendung
Zur tiefen intramuskulären oder langsamen intravenösen Injektion. 1 ml je 10 - 15 kg KGW, z.B.:
Tierart | kg KGW | bei 1 ml/15 kg KGW = 16 mg/kg KGW |
bei 1 ml/10 kg KGW = 24 mg/kg KGW |
Rind |
450 - 600 |
30 - 40 ml |
45 - 60 ml i.m., i.v. |
Jungrind |
150 - 300 |
10 - 20 ml |
15 - 30 ml i.m., i.v. |
Kalb |
50 - 150 |
4 - 10 ml |
5 - 15 ml i.m., i.v. |
Zuchtsau |
120 - 200 |
8 - 15 ml |
12 - 20 ml i.m., i.v. |
Mastschwein |
75 - 150 |
5 - 10 ml |
8 - 15 ml i.m., i.v. |
Läufer |
30 - 40 |
2 - 3 ml |
3 - 4 ml i.m. |
Absatzferkel |
15 - 30 |
1 - 2 ml |
2 - 3 ml i.m. |
Saugferkel |
2 - 15 |
0,5 - 1 ml |
0,5 - 1 ml i.m. |
Um die korrekte Dosierung zu gewährleisten und eine Unterdosierung zu vermeiden, sollte das Körpergewicht so genau wie möglich ermittelt werden.
Die angegebenen Dosierungen gelten nur bei vorliegender Empfindlichkeit der Erreger gegen beide Einzelkomponenten.
Zur Initialbehandlung und bei Jungtieren empfiehlt es sich, die höhere Dosis (1 ml je 10 kg KGW) zu wählen.
Aufgrund der gewebereizenden Eigenschaften von Hefro trim sollten größere Injektionsvolumina auf mehrere Injektionsstellen verteilt werden. Ein maximales Injektionsvolumen von 20 ml pro Injektionsstelle sollte nicht überschritten werden. Je nach Schwere der Erkrankung sollte eine mehrmalige Behandlung im Abstand von 24 Stunden durchgeführt werden. Die Behandlung ist an 4 aufeinanderfolgenden Tagen durchzuführen. Sollte nach 3 Behandlungstagen keine deutliche Besserung des Krankheitszustandes eingetreten sein, ist eine Überprüfung der Diagnose und ggf. eine Therapieumstellung durchzuführen.
Nebenwirkungen
Leberschädigungen, Nierenschädigungen, einhergehend mit Hämaturie, Kristallurie, Nierenkolik, Inappetenz, zwanghaftem Harnabsatz, allergische Reaktionen, Blutbildveränderungen. Bei Schweinen (Jungtieren) ist bei länger dauernder Behandlung (auch mit Dosierungen unter 50 mg/kg KGW) ein hämorrhagisches Syndrom mit Todesfällen beschrieben worden. Die Behandlung ist daher auf die vorgeschriebene Dauer zu begrenzen. Nach bisherigen Erkenntnissen kann bei Schweinen eine Vitamin K-Substitution das Risiko des Auftretens eines hämorrhagischen Syndroms vermindern. Einstreulose Haltung stellt infolge verminderter Möglichkeit zur Koprophagie und damit fehlender Aufnahme von Vitamin K einen prädisponierenden Faktor dar.
Beim Auftreten o.g. Nebenwirkungen ist ein sofortiges Absetzten von Hefro trim erforderlich.
Gegenmaßnahmen:
Bei Hinweisen auf Nierenschädigung: Flüssigkeitszufuhr und Harnalkalisierung.
Bei anaphylaktischem Schock: Epinephrin (Adrenalin) und Glukokortikoide.
Bei allergischen Hautreaktionen: Antihistaminika und/oder Glukokortikoide.
Die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen sind folgendermaßen definiert:
- Sehr häufig (mehr als 1 von 10 behandelten Tieren zeigen Nebenwirkungen während der Behandlung)
- Häufig (mehr als 1 aber weniger als 10 von 100 behandelten Tieren)
- Gelegentlich (mehr als 1 aber weniger als 10 von 1000 behandelten Tieren)
- Selten (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Tieren)
- Sehr selten (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschließlich Einzelfallberichte).
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach der Anwendung von Hefro trim sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstraße 39 - 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite http://www.vetuaw.de).
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Zul.-Nr. | 5103.00.00 |
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