Ketamin 10%
ATC-Code
Tierarten
Hunde und Katzen
Indikationen
Hunde und Katzen:
Zur Kurznarkose für diagnostische und kleinere operative Kurzeingriffe und schmerzhafte Behandlungen, wie:
Zahnreinigung; Zahnextraktion; Fremdkörperentfernung; Abszessspaltung; Eingriffe in der Mundhöhle, an Gesicht und Ohr; Wundversorgung; Verbandwechsel; Röntgendiagnostik; Untersuchung unruhiger, aufgeregter und aggressiver Tiere; Punktionen; Krallenentfernung; Scheren.
Zur Allgemeinanästhesie (Unempfindlichkeit) und Analgesie (Schmerzlosigkeit) mit Bewusstseinsverlust bei chirurgischen Eingriffen und Operationen, wie:
Luxation, Amputation, Kastration, Sterilisation, Ovariektomie, Ovariohysterektomie, Kaiserschnitt, Laparotomie, Gipsverband (Reposition von Frakturen).
Bei sehr schmerzhaften und langwierigen Operationen und zur Aufrechterhaltung einer erreichten Anästhesie ist eine Kombination mit Xylazin, Injektions- oder Inhalationsnarkotika notwendig.
Wartezeit
Nicht zutreffend.
Dosierung und Art der Anwendung
Es wird nachstehende Dosierung auf Ketamin bezogen als mittlerer Richtwert empfohlen:
Katze:
• 10 – 20 mg/kg KGW bei kleineren chirurgischen Eingriffen und wenig schmerzhaften Behandlungen und Operationen.
• 20 – 30 mg/kg KGW für alle mittleren schmerzhaften Eingriffe.
• 30 – 40 mg/kg KGW für größere chirurgische Operationen je nach Schwere und Länge des Eingriffs.
Kombination mit anderen Präparaten für schmerzhafte Eingriffe:
Katze: Mit Xylazin: 6 – 10 mg/kg KGW Ketamin und 2 mg/kg KGW Xylazin.
Hund:
KETAMIN 10% ist beim Hund nur in Kombination mit anderen Sedativa, Injektions- oder Inhalationsnarkotika zu verwenden.
Kombination mit anderen Präparaten für schmerzhafte Eingriffe:
Hund: Mit Xylazin: 60 – 100 mg/10 kg KGW Ketamin und 20 mg/10 kg KGW Xylazin.
Eine Prämedikation mit sekrethemmenden Substanzen wie z.B. Atropin, in einer Dosierung von 0,044 mg/kg KGW bei der Katze und in einer Dosierung von 0,05 – 0,1 mg/kg KGW beim Hund kann durchgeführt werden.
Kombinationen mit Neuroleptika setzen die Muskelkontraktilität herab (z.B. Chlorpromazin in einer Dosis von 0,55 mg/kg KGW).
Zur Verlängerung der KETAMIN 10% -Anästhesie kann sowohl i.m. oder i.v., je nach Bedarf, die halbe oder volle Dosis nach 20 Minuten nachinjiziert werden.
KETAMIN 10% kann zur Einleitung einer Allgemein-Anästhesie als auch zur Aufrechterhaltung einer erreichten Anästhesie mit anderen Narkotika, wie: Barbituraten (Phenobarbital), Thiamylal, Xylazin, flüchtigen Anästhetika (Halothan, Methoxyfluran), Stickoxydul, Äther u.a. angewandt werden.
Bei dieser Anwendung muss KETAMIN 10% in einer reduzierten mittleren Dosierung, das sind: 10 – 15 mg/kg KGW bei der Katze und 5,5 – 11 mg/kg KGW beim Hund injiziert werden.
Art der Anwendung:
Zur intramuskulären und intravenösen Injektion.
Eine Injektion mit sekrethemmenden Substanzen (z.B. Atropin und Scopalamin) kann als präoperative Vorbereitung (15 – 20 Minuten vorher) durchgeführt werden.
Die i.m. Injektion erzielt einen Wirkungseintritt nach 3 - 6 Minuten und die Wirkungsdauer beträgt 20 Minuten und mehr.
Die Wirkung bei einer i.v. Injektion tritt sofort (spätestens nach 30 Sekunden) ein und die Anästhesie hält ca. 10 Minuten und mehr an.
Die i.v. Dosierung beträgt im allgemeinen ¼ - ⅓ der i.m. Dosis.
Die i.v. zu injizierende Lösung muss langsam (über 60 Sekunden) verabreicht werden. Einleitung der Anästhesie, die bei Bedarf für kleine oder größere chirurgische Eingriffe durch Nachinjizieren vertieft und verlängert werden kann.
Zur einmaligen Anwendung.
Nebenwirkungen
Anstieg von Blutdruck und Pulsfrequenz, geringgradiges Speicheln.
Während der Anästhesie und in der Aufwach- und Erholungsphase gesteigerte Empfindlichkeit besonders gegenüber akustischen Reizen.
Hinweise:
Während und nach der Anwendung von Ketamin ist das Auftreten von Hyperreflexien möglich. Bei längeren operativen Eingriffen sollte die Cornea vor Austrocknung geschützt werden.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von KETAMIN 10% sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstraße 39-42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden. Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (OnlineFormular auf der Internet-Seite http://www.vet-uaw.de).
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