Levamisol
ATC-Code
Tierarten
Rind, Schwein, Schaf
Indikationen
Befall mit Magen-Darm-Rundwürmern und Lungenwürmern bei Rindern, Schafen und Schweinen. Das Wirkungsspektrum umfasst folgende Wurmarten:
Rind:
Infektionen mit adulten Stadien von Dictyocaulus viviparus, Haemonchus placei, Ostertagia ostertagi, Trichostrongylus spp. (T. axei, T. colubriformis, T. vitrinus), Cooperia spp. (C. oncophora, C. punctata, C. pectinata), Nematodirus helvetianus, Bunostomum phlebotomum, Oesophagostomum radiatum, Chabertia ovina und Toxocara vitulorum sowie mit nicht inhibierten larvalen Stadien von Dictyocaulus, Haemonchus, Cooperia spp., Nematodirus, Bunostomum, Oesophagostomum und Chabertia.
Schaf:
Infektionen mit adulten Stadien von Dictyocaulus filaria, Haemonchus contortus, Ostertagia spp. (O. circumcincta, O. trifurcata), Trichostrongylus spp. (T. axei, T. colubriformis, T. vitrinus), Strongyloides papillosus, Cooperia spp. (C. curticei, C. oncophora), Nematodirus spp. (N. abnormalis, N. battus, N. filicollis, N. helvetianus, N. spathiger), Bunostomum trigonocephalum, Oesophagostomum spp. (O. venulosum, O. columbianum) und Chabertia ovina sowie mit larvalen Stadien (einschließlich der inhibierten Formen) von Haemonchus, Ostertagia spp., Trichostrongylus spp., Nematodirus und Chabertia.
Schwein:
Infektionen mit adulten Stadien von Metastrongylus apri, Ascaris suum, Strongyloides ransomi, Hyostrongylus rubidus und Oesophagostomum spp. (O. dentatum, O. quadrispinulatum) sowie mit larvalen Stadien von Metastrongylus spp. Geringere Wirksamkeit gegen Trichuris suis.
Aufgrund der Möglichkeit einer Levamisol einschließenden Resistenz bei Oesophagostomum-Arten des Schweines und Trichostrongyliden-Arten kleiner Wiederkäuer wird die Überprüfung der anthelminthischen Wirksamkeit (z.B. mit dem Eizahlreduktionstest) empfohlen.
Wartezeit
Essbare Gewebe:
Rind, Schwein, Schaf: 14 Tage
Nicht bei Tieren anwenden, deren Milch für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist.
Dosierung und Art der Anwendung
9,44 mg Levamisolhydrochlorid (entsprechend 8 mg Levamisol) pro kg KGW.
Rind: 8,0 ml pro 100 kg KGW
Schwein: 4,0 ml pro 50 kg KGW
Schaf: 0,8 ml pro 10 kg KGW
Um die Verabreichung einer korrekten Dosierung zu gewährleisten, sollte das Körpergewicht so genau wie möglich ermittelt und ggf. die Genauigkeit der Dosiervorrichtung geprüft werden.
Soweit Tiere gemeinsam und nicht individuell behandelt werden, sollten sie entsprechend ihrem Körpergewicht in Gruppen eingeteilt und dosiert werden, um Unter- oder Überdosierung zu vermeiden.
Art der Anwendung:
Rind, Schaf:
Zur subkutanen oder intramuskulären Injektion.
Die intramuskuläre Injektion sollte beim Rind vorzugsweise in die AnconaeusMuskulatur (Ellenbogenmuskulatur) erfolgen, die subkutane Injektion in den Triel.
Schwein:
Zur subkutanen oder im Einzelfall intramuskulären Injektion.
Sowohl die subkutane als auch die intramuskuläre Injektion sollte im Bereich des Ohrgrundes erfolgen.
Hinweis:
Nicht mehr als 10 ml an einer Stelle injizieren.
Dauer der Anwendung:
Einmalige Behandlung bei Wurmbefall.
Bei Weidehaltung je nach Stärke des Wurmbefalls nach 4 – 6 Wochen wiederholen. Nach Aufstallung und vor Weideaustrieb Behandlung des gesamten Bestandes.
Nebenwirkungen
Innerhalb einer Stunde nach Verabreichung können parasympathomimetische Wirkungen wie Unruhe, Muskelzucken und Speicheln auftreten; diese Erscheinungen klingen ohne Behandlung nach 2 - 3 Stunden wieder ab.
Nach subkutaner oder intramuskulärer Verabreichung treten an der Injektionsstelle häufig lokale Irritationen (subkutanes Ödem, Hämorrhagien), gelegentlich auch Abszessbildung auf; diese Erscheinungen verschwinden im allgemeinen nach einigen Wochen.
Hinweis:
Als Begleitwirkung sind bei Schweinen, die mit Lungenwürmern infiziert sind, kurz nach Verabreichung des Präparates sehr häufig Husten und Würgen zu beobachten. Diese vorübergehenden Symptome werden durch die Elimination der Lungenwürmer verursacht und sind Ausdruck der anthelminthischen Wirkung.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Levamisol 100 mg/ml sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Mauerstraße 39 – 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden. Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per email (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite: http://vet-uaw.de).
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