Lincomycinhydrochlorid
ATC-Code
Tierarten
Schwein
Indikationen
Schweinedysenterie, hervorgerufen durch Lincomycin-empfindliche Erreger.
Wartezeit
Schwein: Essbare Gewebe: 5 Tage
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben über das Trinkwasser
Schwein:
4,5 – 5,0 mg Lincomycin/kg/KGW/Tag entsprechend 11 – 12 mg Lincomycinhydrochlorid-Pulver/kg/KGW/Tag
Es ist darauf zu achten, dass die vorgesehene Dosis jeweils restlos aufgenommen wird.
Die erforderliche Dosismenge/Menge Lincomycinhydrochlorid-Pulver ist abzuwiegen.
Die Verabreichung von Lincomycinhydrochlorid-Pulver sollte vor der Fütterung erfolgen, da die enterale Resorption des Wirkstoffes bei gleichzeitiger Futteraufnahme um etwa die Hälfte vermindert ist.
Die Dosierung ist nach der aktuellen, tatsächlichen täglichen Trinkwasseraufnahme der Tiere auszurichten, da diese in Abhängigkeit vom Alter, Gesundheitszustand und der Nutzungsart der Tiere und in Abhängigkeit von der Haltung schwankt.
Bei der oben genannten Dosierung ist das Einmischverhältnis von Lincomycinhydrochlorid-Pulver in das Trinkwasser für die zu behandelnden Tiere nach folgender Formel zu berechnen:
Schweine:
mg Lincomycinhydrochlorid-Pulver pro kg KGW / Tag | X | Mittleres KGW (kg) der zu behandelnden Tiere | = | mg Lincomycinhydrochlorid-Pulver pro l Trinkwasser |
Mittlere tägliche Trinkwasseraufnahme (l) / Tier |
Die entsprechende Menge Pulver ist täglich frisch in einer kleinen Menge Wasser vollständig zu lösen und dem Trinkwasser zuzufügen.
Zur Behandlung von einzelnen Tieren ist die erforderliche Menge Pulver zuvor in einem Teil des Trinkwassers vollständig zu lösen und sofort zu verabreichen.
Das medikierte Trinkwasser sollte mindestens 5 Tage über das Ausklingen der Symptome hinaus, aber höchstens 10 Tage verabreicht werden.
Sollte nach drei Behandlungstagen keine deutliche Besserung des Krankheitszustandes eingetreten sein, ist eine Überprüfung der Diagnose und ggf. eine Therapieumstellung durchzuführen.
Bei Tieren mit deutlich gestörtem Allgemeinbefinden und/oder bei Tieren mit Inappetenz sollte initial einem parenteral zu verabreichenden Präparat der Vorzug gegeben werden.
Nach Beendigung der Behandlung ist die Tränkeeinrichtung in geeigneter Weise zu reinigen, um eine Aufnahme subtherapeutischer, insbesondere resistenzfördernder Restmengen des eingesetzten Antibiotikums zu vermeiden.
Um eine gleichmäßige Wasseraufnahme für alle Tiere zu gewährleisten, ist ein ausreichendes Tränkeplatzangebot sicherzustellen. Bei Auslaufhaltung sollten die Tiere während der Behandlung im Stall gehalten werden.
Nebenwirkungen
Nach Lincomycinanwendung können gelegentlich Diarrhöe, Erbrechen und Anorexie, selten Hautrötung und Unruhe auftreten.
Bei kurz nach Behandlungsbeginn auftretenden gastrointestinalen Störungen oder Verstärkung bereits vorhandener Durchfälle ist ein Therapieabbruch bzw. -wechsel angezeigt.
Bei Schweinen können innerhalb von 18 bis 36 Stunden nach Behandlungsbeginn geringfügige Rötungen und Schwellungen der Anal- und Vulvagegend auftreten, welche innerhalb von 5-8 Tagen von selbst abklingen.
In Einzelfällen kommt es zu allergischen Reaktionen. Neuromuskuläre Blockadewirkungen, welche durch indirekt wirksame Parasympathomimetika (z.B. Neostigmin) nicht sowie durch Calcium nur partiell aufgehoben werden, können in Einzelfällen auftreten.
In Einzelfällen werden zusätzlich Agranulozytose, Leukopenie, Thrombozytopenie, Anstieg der AST-Aktivität im Serum, Beeinflussung der Reizleitungsgeschwindigkeit im Herzen sowie Hypotension beobachtet.
Bei Anaphylaxie: Epinephrin (Adrenalin) und Glukokortikoide i.v.,
bei allergischen Hautreaktionen: Antihistaminika und/oder Glukokortikoide.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Lincomycinhydrochlorid-Pulver sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstrasse 39 – 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o. g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite: http://www.vet-uaw.de).
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