Mammin TS forte

4 x 8 g
Suspension zur intramammären Anwendung
MA
D

Tierarten

Rind (trockenstehende Milchkuh)

Diagnosen

Zur Therapie und Metaphylaxe von Euterentzündungen zu Beginn der Trockenstehperiode, die durch Cloxacillin-empfindliche Streptokokken und Staphylokokken (incl. ß-Laktamase-bildende Stämme) hervorgerufen sind.

Zur Metaphylaxe von Euterentzündungen zu Beginn der Trockenstehperiode, die durch Cloxacillinempfindliche Actinomyces pyogenes hervorgerufen sind, und zur Vermeidung einer Ausbreitung dieser Keime.

Beim Trockenstellen klinisch gesunder Euter sollte die Eutergesundheit des Bestandes berücksichtigt werden.

Wartezeit

Rind:

Essbare Gewebe und Milch:

a) bei trockenstehenden Tieren, die früher als 35 Tage vor dem Geburtstermin behandelt werden, gilt die Wartezeit bis einschließlich 5 Tage nach Beginn der Laktation.

b) bei trockenstehenden Kühen, die innerhalb von 35 Tagen vor dem Geburtstermin behandelt werden, beträgt die Wartezeit 40 Tage.

Dosierung und Art der Anwendung

Intramammäre Anwendung.

Einmalige Anwendung zum Zeitpunkt des Trockenstellens. Nach dem letzten gründlichen Ausmelken und desinfizierender Reinigung der Zitzenkuppe wird der Inhalt eines Injektors in ein Euterviertel eingebracht.

Alle vier Viertel müssen behandelt werden. Das Tierarzneimittel soll nicht hochmassiert werden (Pfropfenbildung).

Nur dann einsetzen, wenn das Tier eine Trockenstellperiode von mindestens 35 Tagen hat.

Vor Gebrauch schütteln!

Nebenwirkungen

Rind (trockenstehende Milchkuh):

Unbestimmte Häufigkeit (kann auf Basis der verfügbaren Daten nicht geschätzt werden):

Allergische Reaktion (allergische Hautreaktion1,

Anaphylaxie2)

1 Symptomatische Behandlung: Antihistaminika und/oder Glukokortikoide.

2 Symptomatische Behandlung: Adrenalin und Glukokortikoide i.v./i.m.

Intoxikationen sind nach der Anwendung dieses Tierarzneimittels bisher nicht bekannt geworden.


Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vetuaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.

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