Narketan
ATC-Code
Tierarten
Pferd, Hund, Katze
Indikationen
Zur Kurznarkose bei Pferd, Hund und Katze für diagnostische und kleinere operative Eingriffe und schmerzhafte Behandlungen wie:
- Untersuchung unruhiger, aufgeregter oder aggressiver Tiere
- Röntgendiagnostik
- Abszeßspaltung
- Fremdkörperentfernung
- Eingriffe in die Mundhöhle, an Gesicht und Ohr
- Zahnreinigung, Zahnextraktion
- Krallenentfernung, Scheren
- Punktionen
- Wundversorgung
- Verbandwechsel, Gipsverband (Reposition von Frakturen)
Bei Pferd und Hund ist Ketamin auch zur Kurznarkose nur in Kombination mit anderen Sedativa, Injektions- und Inhalationsnarkotika anzuwenden.
Für chirurgische Eingriffe und Operationen im viszeralen Bereich ist eine Kombination mit Sedativa, Injektions- und Inhalationsnarkotika notwendig.
Wartezeit
Pferd:
Essbare Gewebe: 0 Tage
Milch: 0 Tage
Dosierung und Art der Anwendung
Die Reaktion auf NARKETAN kann unterschiedlich sein und die Dosierung sollte demnach dem einzelnen Patienten individuell angepasst werden.
Zur intravenösen und intramuskulären Injektion
Pferd
NARKETAN ist beim Pferd nur nach sedativer Prämedikation anzuwenden.
2 ml/100 kg KG (= 2 mg/kg) schnell intravenös
Prämedikation z.B.:
Acepromazin | 0,1 mg/kg KG i.m. |
danach | |
Guaifenesin | 90 - 120 mg/kg KG i.v. |
oder
|
|
Xylazin | 0,4 - 0,6 mg/kg KG i.v. |
danach | |
Guaifenesin | 90 - 120 mg/kg KG i.v. |
Nach sedativer Prämedikation mit Acepromazin resp. Xylazin wird Guaifenesin infundiert bis das Pferd erste Anzeichen der Relaxation zeigt. Guaifenesin führt dabei zu einer Verlängerung der Wirkung und zum sanfteren Erwachen. Darauf erfolgt die schnelle i.v. Injektion von NARKETAN. Zur Verlängerung der Wirkung kann NARKETAN in gleicher Dosis i.v. nachgegeben werden.
Hund
NARKETAN ist beim Hund nur in Kombination mit anderen Sedativa, Injektions- oder Inhalationsnarkotika zu verwenden.
0,05 - 0,1 ml/kg KG | intramuskulär | (= 5-10 mg/kg) |
0,02 ml/kg KG | intravenös | (= 2 mg/kg) |
NARKETAN kann beim Hund zur Vertiefung einer Sedation oder einer Neuroleptanalgesie verwendet werden. Zur Verhinderung einer Salivation ist eine Atropinisierung (0,05 mg/kg KG) indiziert.
Anästhesiebeispiel z.B.:
Atropin |
0,05 mg/kg KG i.m., i.v. |
zusammen mit |
|
Xylazin |
2,0 mg/kg KG i.m. |
nach deren Wirkungseintritt |
|
NARKETAN |
0,05 - 0,1 ml/kg KG i.m. oder |
0,02 ml/kg KG i.v. |
Eine Verlängerung der Anästhesie durch Nachinjektion von NARKETAN (nach Wirkung) ist möglich.
Katze
0,2 - 0,4 ml/kg KG intramuskulär (= 20 - 40 mg/kg) je nach Schwere des Eingriffs Obwohl bei der Katze eine Monoanästhesie mit NARKETAN möglich ist, lassen sich unerwünschte Nebenwirkungen durch Kombinationen mit anderen Substanzen, z.B. Xylazin weitgehend verhindern. Zur Verhinderung einer Salivation ist eine Atropinisierung (0,025 - 0,05 mg/kg KG s.c. oder i.m.) indiziert.
Anästhesiebeispiel z.B.:
Atropin | 0,025 - 0,05 mg/kg KG s.c. oder i.m. |
zusammen mit | |
Xylazin | 2,0 mg/kg KG i.m. |
nach deren Wirkungseintritt | |
NARKETAN | 0,06 - 0,1 ml/kg KG i.m. (= 6 - 10 mg/kg KG) |
Nebenwirkungen
Es entwickelt sich eine dosisabhängige Atemdepression, die insbesondere bei Katzen zum Atemstillstand führen kann. Bei Kombination mit Tierarzneimitteln, die atemdepressiv wirkende Wirkstoffe enthalten, wie z. B. Xylazin, wird die Atemdepression verstärkt.
Weitere Nebenwirkungen:
Erhöhung der Herzfrequenz.
Anstieg des Blutdrucks, der eine Steigerung der Blutungsneigung zur Folge haben kann.
Verstärkung der Salivation.
Geöffnete Augen, Mydriasis, Nystagmus (Augenzittern).
Gesteigerte Empfindlichkeit während der Anästhesie, in der Aufwach- und Erholungsphase besonders gegenüber akustischen Reizen.
Erhöhter Skelettmuskeltonus.
Es kann zu postnarkotischen Erregungszuständen kommen, die mit Hyperreflexie und Lautäußerungen verbunden sein können.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von NARKETAN sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstraße 39-42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o. g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite http://vetuaw.de).
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Zul.-Nr. | 400266.00.00 |
STATUS | Im Handel verfügbar |