Sebacil vet.
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Schaf, Schwein
Indikationen
Zur Bekämpfung von Psoroptes-, Sarcoptes- und Chorioptes-Milben, Läusen, Haarlingen, Schaflausfliegen, Fliegen, Zecken sowie von Fliegenlarven in Wunden.
Wartezeit
Essbare Gewebe:
Schwein: | 9 Tage |
Schaf: | 42 Tage |
Nicht bei Tieren anwenden, deren Milch für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist.
Dosierung und Art der Anwendung
I. Sprüh- und Waschbehandlung bei Schafen und Schweinen
- Bei Befall mit Läusen, Haarlingen, Schaflausfliegen, Fliegen, Zecken sowie Fliegenlarven in Wunden: einmalige Behandlung. 10 ml Sebacil werden in 10 l Wasser gemischt.
- Psoroptes-, Sarcoptes- und Chorioptes-Milben: Zweimalige Behandlung im Abstand von 7 Tagen. 10 ml Sebacil werden in 10 l Wasser gemischt.
Schwein: Für die Behandlung besonders starker Räudeinfestation bei Schweinen werden 20 ml Sebacil in 10 l Wasser gemischt.
Hinweise zur Waschbehandlung
Die Waschbehandlung ist besonders für Einzeltiere geeignet. Die Flüssigkeit wird am besten mit einem Schwamm auf das Tier gebracht, dabei muss der gesamte Tierkörper befeuchtet werden.
Hinweise zur Sprühbehandlung
Sprühgeräte aller Art können benutzt werden.
Beim Besprühen soll der Druck 5 bar nicht unterschreiten. Der gesamte Tierkörper muss gründlich durchfeuchtet werden, besonders die Bereiche in und um die Ohren, zwischen Beinen und Euter und unter dem Schwanz.
Benötigte Mengen Gebrauchsemulsion beim Besprühen:
Schaf ca. 2 - 3 l
Schwein ca. 0,5 - 1 l
II. Tauchbad zur Behandlung der Schafräude
Die genaue Wassermenge im Tauchbad ermitteln.
- Anfangsfüllung: In 1000 l Wasser wird 1 l Sebacil emulgiert. Die je nach Badgröße benötigte Menge Sebacil wird in 10-20 l Wasser vorgemischt und dann unter kräftigem Umrühren dem Bad zugegeben. Wenn 10-20% der Badeflüssigkeit verbraucht sind, soll eine Nachfüllung erfolgen.
- Nachfüllung: Auf 100 l nachzufüllenden Wassers werden 200 ml Sebacil zugegeben. Die benötigte Menge Sebacil wird in 10-20 l Wasser vorgemischt und dann unter kräftigem Umrühren dem Bad zugegeben.
Hinweise zum Tauchbad
Der Flüssigkeitsverbrauch pro Schaf ist unterschiedlich und hängt vor allem von der Wolllänge und der Aufenthaltsdauer der gebadeten Tiere auf der Abtropfplatte (Menge des Rückflusses) ab.
Nimmt man einen mittleren Verbrauch von 3,5 l pro Tier an, dann sollte bei einem kleinen Bad von 1000 l Fassungsvermögen die Nachfüllung nach dem Baden von etwa 30-40 Tieren erfolgen, bei größeren Bädern entsprechend später (4000 l Bad nach 120 - 240 Schafen).
Ist die Behandlung von Schafen in einem Tauchbad nicht an einem Tag beendet, soll die erforderliche Nachfüllung am drauffolgenden Tag unmittelbar vor Beginn des Badens erfolgen. Auf diese Weise kann eine Badfüllung an 3 aufeinanderfolgenden Tagen benutzt werden. Wenn am 4. Tag das Bad weiter benutzt werden soll, muss es wie zu Beginn neu mit dem Tierarzneimittel befüllt werden (siehe Anfangsfüllung); aus hygienischen Gründen empfiehlt sich ebenfalls die Füllung mit frischem Wasser.
Hinweise zur Räudebekämpfung
Gesamtbestand behandeln. Im Tauchbad Tiere vollständig untertauchen und jedes Tier etwa 1/2 Minute im Bad belassen. Beim Sprühen im Falle starker Räude vorhandene Krusten aufweichen. Mögliche Infestationsquellen wie Ställe, Weidezäune, Stallgeräte ebenfalls besprühen.
Bei Anwendung in geschlossenen Räumen ist für gute Belüftung zu sorgen.
Nebenwirkungen
In der empfohlenen Dosierung sind Nebenerscheinungen nicht zu erwarten.
Die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen sind folgendermaßen definiert:
- Sehr häufig (mehr als 1 von 10 behandelten Tieren zeigen Nebenwirkungen)
- Häufig (mehr als 1 aber weniger als 10 von 100 behandelten Tieren)
- Gelegentlich (mehr als 1 aber weniger als 10 von 1000 behandelten Tieren)
- Selten (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Tieren)
- Sehr selten (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschließlich Einzelfallberichte).
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Sebacil Lösung sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstr. 39-42, 10117 Berlin, oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per e-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite http://vetuaw.de).
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Zul.-Nr. | 708.00.00 |
PZN | 9461197 |
STATUS | Im Handel verfügbar |