Sebacil Pour-on 7,5%
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Schwein.
Diagnosen
Zur Behandlung der Räude (Sarcoptes scabiei var. suis) und des Läusebefalls (Haematopinus suis) beim Schwein.
Wartezeit
Essbare Gewebe: 17 Tage.
Dosierung und Art der Anwendung
Lösung zum Übergießen.
Eine Einzeldosis von 30 mg/kg Körpergewicht (KGW) wird empfohlen. Dies entspricht einer Dosis von 0,4 ml/kg Körpergewicht. Daraus ergibt sich folgendes Dosierungsschema für Schweine unterschiedlichen Gewichts:
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Körpergewicht (KGW) |
Dosis (ml) |
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10 kg |
4 ml |
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50 kg |
20 ml |
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100 kg |
40 ml |
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150 kg |
60 ml |
Schwere Zuchttiere werden mit entsprechend höherer Dosis behandelt.
Um eine korrekte Dosierung zu gewährleisten, sollte das Körpergewicht so genau wie möglich ermittelt werden.
Das Tierarzneimittel ist eine gebrauchsfertige Lösung zum Aufgießen auf den Rücken. Das Tierarzneimittel wird mit dem original Pour-on Applikator oder mit einer automatischen
Applikationsspritze entlang der Rückenlinie aufgetragen. Man beginnt zwischen den Ohren und endet am Schwanzansatz. Bei Vorliegen starker Ohr-Räude wird empfohlen, 1-2 ml des Dosisvolumens des Tierarzneimittels in jede Ohrmuschel zu applizieren.
Zur Bekämpfung von Läusen (Haematopinus suis) ist eine einmalige Behandlung mit 30 mg/kg Körpergewicht ausreichend.
Zur Bekämpfung der Räude (Sarcoptes scabiei var. suis): Zwei Behandlungen mit 30 mg/kg Körpergewicht im Abstand von zwei Wochen. Die einmalige Behandlung kann zum Verschwinden der klinischen Symptome führen, ist aber generell nicht ausreichend zur vollständigen Eliminierung der Milben.
Zur Räudesanierung ist es wichtig, dass alle Tiere eines Bestandes behandelt werden.
Stalleinrichtungen und Ausrüstung, mit denen die Tiere in direkten Kontakt kommen, müssen mit einem geeigneten Desinfektionsmittel besprüht werden.
Nebenwirkungen
Schwein:
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Selten (1 bis 10 Tiere / 10 000 behandelte Tiere): |
Reizung an der Applikationsstelle Allergische Reaktion |
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage.
Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
Literaturhinweis
| STATUS | Im Handel verfügbar |
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