Sulfadimidin C100 KS
ATC-Code
Tierarten
Rinder (Kälber), Schweine
Indikationen
Für Kälber und Schweine: Zur Behandlung von Infektionserkrankungen im frühen Stadium der Infektion, die durch Sulfadimidin-empfindliche Erreger hervorgerufen sind: Bakterielle Sekundärerkrankungen bei Virusinfektionen; Infektionen des Atmungstraktes; Infektionen des Magen-Darmtraktes; Infektionen der Harnwege und Geschlechtsorgane; Fieberhafte Euter- und Gebärmutterentzündungen; Bakterielle Puerperalerkrankungen; Kokzidiosen.
Wartezeit
Kalb: |
essbare Gewebe: |
12 Tage |
Schwein: |
essbare Gewebe: |
12 Tage |
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben über das Futter, das Trinkwasser und die Tränke.
Kälber und Schweine:
50 - 100 mg Sulfdimidin-Na/kg Körpergewicht (KGW)/ Tag, entsprechend:
50 - 100 mg Sulfadimidin C100 KS/kg KGW/Tag
Kälber: | Zum Eingeben über die Tränke |
Schweine: | Zum Eingeben über das Futter oder das Trinkwasser |
Es ist darauf zu achten, dass die vorgesehene Dosis jeweils restlos aufgenommen wird.
Das Pulver ist vor jeder Applikation so in einen Teil des Futters bzw. der Tränke (bei Milchaustauschern in den tränkefertigen Milchaustauscher) frisch einzumengen, dass eine vollständige Durchmischung erreicht wird und ist vor der eigentlichen Fütterung zu verabreichen.
Bei Gabe über das Trinkwasser ist die erforderliche Menge Pulver zuvor in einem Teil des Trinkwassers vollständig zu lösen und sofort zu verabreichen.
Um eine gleichmäßige Futteraufnahme für alle Tiere zu gewährleisten, ist ein ausreichendes Futterplatzangebot sicherzustellen. Bei Auslaufhaltung sollten die Tiere während der Behandlung im Stall gehalten werden.
Die Behandlungsdauer beträgt im allgemeinen 3 - 5 Tage.
Nach Abklingen der Krankheitserscheinungen sollte noch mindestens 2 Tage weiter verabreicht werden. Sollte nach 3 Behandlungstagen keine deutliche Besserung des Krankheitszustandes eingetreten sein, ist eine Überprüfung der Diagnose und ggf. eine Therapieumstellung durchzuführen.
Bei Tieren mit deutlich gestörtem Allgemeinbefinden und/oder bei Tieren mit Inappetenz sollte einem parenteral zu verabreichenden Präparat der Vorzug gegeben werden.
Schweine: Zur Behandlung von Teilen des Bestandes
Die eintsprechende Menge Pulver ist täglich frisch in einer kleinen Menge Wasser vollständig zu lösen und dem Trinkwasser zuzufügen.
Um eine gleichmäßige Wasseraufnahme für alle Tiere zu gewährleisten, sit ein ausreichendes Tränkeplatzangebot sicherzustellen. Bei Auslaufhaltung sollten die Tiere während der Behandlung im Stall gehalten werden.
Die Dosierung ist nach der aktuellen, tatsächlichen täglichen Trinkwasseraufnahme der Tiere auszurichten, da diese in Abhängigkeit von der Tierart, dem Alter, Gesundheitszustand und der Nutzungsart der Tiere und in Abhängigkeit von der Haltung (z.B. unterschiedliche Umgebungstemperatur) schwankt.
Bei der oben genannten Dosierung ist das Einmischverhältnis vom o.g. Arzneimittel in das Trinkwasser für die zu behandelnden Tiere nach folgender Formel zu berechnen:
... mg o.g. Arzneimittel pro kg KGW/Tag | x | Mittleres KGW (kg) der zu behandelnden Tiere | = | ... mg o.g. Arzneimittel pro l Trinkwasser |
Mittlere tägliche Trinkwasseraufnahme (l)/Tier |
Firmeninformation:
Der beigefügte Meßbecher eignet sich für eine Dosierung von 0,25 g (entspr. 0,5 ml) bis 12,50 g (entspr. 25 ml) Sulfadimidin C100 KS. 2 ml entsprechen demnach 1 g Pulver. Dosierungsbeispiel:
Tierart |
Gewicht |
Dosierung von 50 mg Pulver pro kg KGW |
Dosierung von 100 mg Pulver pro kg KGW |
Kalb |
80 kg |
4 g Pulver, entspr. 8 ml |
8 g Pulver, entspr. 16 ml |
Ferkel |
Wurfgewicht 40 kg |
2 g Pulver, entspr. 4 ml |
4 g Pulver, entspr. 8 ml |
Nach Beendigung der Behandlung ist die Tränkeeinrichtung in geeigneter Weise zu reinigen, um eine Aufnahme subtherapeutischer, insbesondere resistenzfördernder Restmengen des eingesetzten Antibiotikums zu vermeiden.
Um eine korrekte Dosierung zu gewährleisten und eine Unterdosierung zu vermeiden, muss das Körpergewicht so genau wie möglich bestimmt werden.
Nebenwirkungen
Besonders nach oraler Verabreichung hoher Dosen können Verdauungsstörungen auftreten.
Allergische Reaktionen
Blutbildveränderungen
Insbesondere bei langanhaltender Behandlung mit Sulfonamiden kann es gelegentlich zu auf Kristallausfällung hinweisenden Symptomen (Hämaturie, Kristallurie, Nierenkoliken, zwanghafter Harnabsatz) kommen. Bei auf Kristallausfällung hinweisenden Symptomen (Hämaturie, Kristallurie, Nierenkoliken, zwanghafter Harnabsatz) ist die Behandlung mit Sulfonamiden sofort abzubrechen und Flüssigkeit, u.U. mit Zusatz von Natriumbikarbonat zu verabreichen.
Nieren- und Leberschädigungen
Bei Schweinen (Jungtiere) ist bei länger dauernder Behandlung ein hämorrhagisches Syndrom mit Todesfällen beschrieben worden. Die Behandlung ist daher auf die vorgeschriebene Dauer zu begrenzen. Nach bisherigen Erkenntnissen ist bei Schweinen während der Behandlung die gleichzeitige prophylaktische Vitamin-K-Supplementierung sinnvoll. Einstreulose Flatdeckhaltung sowie Ganzspaltenböden verhindern die Koprophagie und damit die Aufnahme von Vitamin K; diese Haltungsformen stellen einen prädisponierenden Faktor dar.
Beim Auftreten von allergischen Reaktionen, ist das Arzneimittel sofort abzusetzen und symptomatisch zu behandeln:
Bei anaphylaktischen Schockreaktionen: Epinephrin (Adrenalin) und Glukokortikoide i.v. | |
Bei allergischen Hautreaktionen: Antihistaminika und/oder Glukokortikoide. |
Die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen sind folgendermaßen definiert:
- Sehr häufig (mehr als 1 von 10 behandelten Tieren zeigen Nebenwirkungen)
- Häufig (mehr als 1 aber weniger als 10 von 100 behandelten Tieren)
- Gelegentlich (mehr als 1 aber weniger als 10 von 1000 behandelten Tieren)
- Selten (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Tieren)
- Sehr selten (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschließlich Einzelfallberichte).
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von o.g. Arzneimittel sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstraße 39 - 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite http://www.vet-uaw.de).
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Zul.-Nr. | 9660.00.01 |
PZN | 0478776 |
STATUS | Im Handel verfügbar |