Cyclosynchron
ATC-Code
Tierarten
Rind, Pferd, Schwein
Indikationen
Rinder:
- Auslösung der Luteolyse mit nachfolgender Brunst und Ovulation bei zyklischen Tieren während des Diöstrus.
- Brunstsynchronisation (innerhalb von 2 bis 5 Tagen) nach gleichzeitiger Behandlung einer Gruppe von zyklischen Tieren.
- Behandlung von stiller Brunst (Suböstrus) und Gebärmuttererkrankungen bei Vorhandensein eines funktionellen oder persistierenden Corpus luteum (Endometritis, Pyometra).
- Behandlung von Follikel-Lutein-Zysten.
- Abortauslösung bis zum 150. Trächtigkeitstag.
- Ausstoßung von mumifizierten Feten.
- Geburtseinleitung (innerhalb der letzten zwei Trächtigkeitswochen).
Pferde:
Auslösung der Luteolyse bei Stuten mit einem funktionellen Corpus luteum.
Schweine:
Einleitung oder Synchronisation der Geburt (generell innerhalb von 24 bis 36 Stunden) ab dem 113. Trächtigkeitstag (Tag 1 der Trächtigkeit ist der letzte Tag, an dem die Sau gedeckt oder besamt wurde).
Wartezeit
Rind, Pferd
Essbare Gewebe: 1 Tag
Milch: 0 Stunden
Schwein
Essbare Gewebe: 1 Tag
Dosierung und Art der Anwendung
intramuskuläre Anwendung
Rinder:
2,0 ml (150 μg)
Brunstauslösung: Eine intensive Brunstbeobachtung wird ab dem zweiten Tag nach der Applikation angeraten.
Brunstsynchronisation: Alle Tiere zweimal im Abstand von 11 Tagen behandeln.
Pferde:
0,3-0,5 ml (22,5-37,5 μg) Einmalige Anwendung.
Schweine:
0,7-1,0 ml (52,5-75 μg)
Einmalige Anwendung.
Der Stopfen sollte nicht mehr als 70 mal durchstochen werden.
Nebenwirkungen
Mit dem Auftreten von Anaerobierinfektionen ist zu rechnen, wenn entsprechende Keime mit der intramuskulären Injektion in das Gewebe eingebracht werden.
Rinder:
Nach Geburtseinleitung mit dem Tierarzneimittel ist mit einem vermehrten Auftreten von Nachgeburtsverhaltung zu rechnen.
Pferde:
Nach Injektion von Cyclosynchron können vorübergehend leichtes Schwitzen und Durchfall auftreten.
Schweine:
Bis jetzt sind keine unerwünschten Wirkungen berichtet worden.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach der Anwendung von Cyclosynchron 75 µg / ml sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauer straße 39 – 42, 10117 Berlin, oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden. Meldebögen können kostenlos unter o. g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite Fehler! HyperlinkReferenz ungültig.).