Equi plus
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Pferd
Indikationen
Zur Behandlung von Atemwegserkrankungen bei Pferden, die mit Bronchospasmen und einer vermehrten Sekretion hyperviskösen Schleims einhergehen, wie akute, subakute und chronische Bronchitis und Bronchiolitis, chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD), sowie unterstützend bei Bronchopneumonie.
In akuten Fällen von Bronchitis und Bronchopneumonie ist die Anwendung in Verbindung mit Antibiotika und/oder Sulfonamiden angezeigt.
Wartezeit
Pferd:
Essbare Gewebe: 28 Tage
Nicht bei Stuten anwenden, deren Milch für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist.
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben über das Futter.
0,8 µg Clenbuterolhydrochlorid und 0,3 mg Dembrexinhydrochlorid-Monohydrat pro kg Körpergewicht (KGW) (entspr. 1 g des Tierarzneimittels plus pro 20 kg KGW), 2 x täglich im Abstand von 12 Stunden.
Ein Messlöffel fasst 10 g des Tierarzneimittels.
Das Granulat wird am besten mit Kraftfutter verabreicht.
Behandlungsdauer:
Bei akuten und subakuten Erkrankungen 10 bis 14 Tage; in chronischen Fällen auch länger. In jedem Fall sollte die Behandlung bis zum vollständigen Abklingen der klinischen Symptomatik fortgesetzt werden.
Nebenwirkungen
Pferd
Gelegentlich (1 bis 10 Tiere / 1 000 behandelte Tiere): |
vermehrtes Schwitzen |
Unbestimmte Häufigkeit (kann auf Basis der verfügbaren Daten nicht geschätzt werden) |
Tremor, Tachykardie, Unruhe, Müdigkeit, Urtikaria, verstärkte Blutungsgefahr1 |
1bei Operationen
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vetuaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.“
Literaturhinweis

STATUS | Im Handel verfügbar |
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