Marbofloxacin WDT (1,3 - 2,5 kg)
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Hund und Katze.
Diagnosen
Marbofloxacin ist angezeigt für die Behandlung folgender Infektionen, die durch empfindliche Erregerstämme verursacht werden (siehe Abschnitt 4.2):
Hund:
Haut- und Weichteilinfektionen (Hautfalten-Pyodermie, Impetigo, Follikulitis, Furunkulose, tiefe Pyodermie)
Harnwegsinfektionen (HWI) mit oder ohne Prostatitis oder Epididymitis
Atemwegsinfektionen
Katze:
Haut- und Weichteilinfektionen (Wunden, Abszesse, Phlegmonen) Infektionen der oberen Atemwege
Wartezeit
Nicht zutreffend.
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben.
Die empfohlene Dosis beträgt 2 mg/kg/Tag einmal täglich (siehe Tabelle unten).
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Körpergewicht |
Tabletten |
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1,3 – 2,5 kg |
1 |
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2,6 – 5,0 kg |
2 |
Um eine korrekte Dosierung zu gewährleisten, sollte das Körpergewicht so genau wie möglich ermittelt werden.
Hund:
Bei Haut- und Weichteilinfektionen beträgt die Behandlungsdauer mindestens
5 Tage und kann je nach klinischem Verlauf auf bis zu 40 Tage ausgedehnt werden.
Bei Harnwegsinfektionen beträgt die Behandlungsdauer mindestens 10 Tage und kann je nach klinischem Verlauf auf bis zu 28 Tage ausgedehnt werden.
Bei Atemwegsinfektionen beträgt die Behandlungsdauer mindestens 7 Tage und kann je nach klinischem Verlauf auf bis zu 21 Tage ausgedehnt werden.
Katze:
Bei Haut- und Weichteilinfektionen (Wunden, Abszesse, Phlegmonen) beträgt die Behandlungsdauer 3 bis 5 Tage.
Bei Infektionen der oberen Atemwege beträgt die Behandlungsdauer 5 Tage.
Nebenwirkungen
Hund und Katze:
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Sehr selten (< 1 Tier/10 000 behandelte Tiere, einschließlich Einzelfallberichte): |
Erbrechen[1], weicher Stuhl1, Veränderung des Durstgefühls1, Hyperaktivität1,[2]. |
nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vetuaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
AT: Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem entweder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter oder die zuständige nationale Behörde zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage.