Multishield DC
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Rind (trockenstehende Kühe)
Indikationen
Kühe in der Trockenstehperiode:
Zur Behandlung von subklinischer Mastitis, verursacht durch bovine Mastitiserreger, die gegenüber der Wirkstoffkombination von Penicillin und Neomycin empfindlich sind, sowie im Rahmen von Maßnahmen zur Vermeidung von Neuinfektionen während der Trockenstehperiode.
Wartezeit
Essbare Gewebe: 28 Tage.
Milch: 96 Stunden nach dem Kalben bei Kühen mit einer Trockenstehperiode von mehr als 50 Tagen
50 Tage plus 96 Stunden nach der Behandlung bei Kühen mit einer Trockenstehperiode von 50 Tagen oder weniger
Dosierung und Art der Anwendung
Zur einmaligen intramammären Anwendung.
100 mg Neomycinsulfat, 100 mg Penethamathydroiodid und 400 mg Procain Benzylpenicillin sind jeweils für ein Euterviertel bestimmt.
Der Inhalt eines Injektors sollte unmittelbar nach dem letzten Ausmelken vor dem Trockenstellen über den Strichkanal der Zitze in jedes Euterviertel eingebracht werden. Vor der Applikation ist das Euter vollständig auszumelken. Die Zitze sowie die Strichkanalmündung sind gründlich mit einem Reinigungstuch zu reinigen und zu desinfizieren. Dabei ist ein sorgfältiges Vorgehen erforderlich, um eine Kontamination der Injektorspitze zu vermeiden. Der Inhalt eines Injektors wird vorsichtig in jedes Euterviertel eingebracht. Das Tierarzneimittel ist durch leichtes Massieren von Zitze und Euter zu verteilen. Ein Injektor ist nur zur einmaligen Verwendung bestimmt.
Nebenwirkungen
Allergische Reaktionen (allergische Hautreaktionen, Anaphylaxie). Penicilline können nach der Anwendung Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen. Allergische Reaktionen gegen diese Substanzen können gelegentlich auch schwerwiegend sein.
Es kommt sehr selten zum Auftreten von Nebenwirkungen. Die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen sind folgendermaßen definiert:
- Sehr häufig (mehr als 1 von 10 behandelten Tieren zeigen Nebenwirkungen)
- Häufig (mehr als 1 aber weniger als 10 von 100 behandelten Tieren)
- Gelegentlich (mehr als 1 aber weniger als 10 von 1000 behandelten Tieren)
- Selten (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Tieren)
- Sehr selten (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschließlich Einzelfallberichte).
Wenn Nebenwirkungen auftreten, sollte die laufende Behandlung abgebrochen und eine symptomatische Behandlung begonnen werden.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach der Anwendung von sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstraße 39 – 42, 10117 Berlin, oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden. Meldebögen können kostenlos unter o. g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite http://www.vet-uaw.de).
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Zul.-Nr. | 401543.00.00 |
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