Nefotek
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Rind, Schwein und Pferd
Diagnosen
Rinder: Zur entzündungshemmenden und analgetischen Behandlung bei Erkrankungen des Bewegungsapparates und des Euters.
Schweine: Zur entzündungshemmenden und antipyretischen Behandlung des postpartalen Dysgalaktie-Syndroms (PDS) (Mastitis-Metritis-Agalaktie- Syndrom) der Sauen und bei Erkrankungen der Atemwege.
Pferde: Zur entzündungshemmenden und analgetischen Behandlung bei Erkrankungen des Bewegungsapparates und der Gelenke. Zur symptomatischen analgetischen Behandlungen bei Koliken. Bei postoperativen Schmerzen und Schwellungen.
Wartezeit
Pferde, Rinder und Schweine:
Essbare Gewebe: 4 Tage
Milch (Rind): 0 Stunden
Nicht bei laktierenden Stuten anwenden, deren Milch für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist.
Dosierung und Art der Anwendung
Rinder: Zur intramuskulären oder intravenösen Anwendung:
3 mg Ketoprofen/kg Körpergewicht/Tag (entsprechend 3 ml Injektionslösung pro 100 kg Körpergewicht/Tag) für maximal 3 Tage.
Schweine: Zur intramuskulären Anwendung:
3 mg Ketoprofen/kg Körpergewicht/Tag (entsprechend 3 ml Injektionslösung pro 100 kg Körpergewicht/Tag) als einmalige Gabe.
Pferde: Zur intravenösen Anwendung:
2,2 mg Ketoprofen/kg Körpergewicht/Tag (entsprechend 1 ml Injektionslösung pro 45 kg Körpergewicht/Tag) für 3 bis maximal 5 Tage.
Bei einer Kolik darf die Behandlung nur nach gründlicher klinischer Untersuchung wiederholt werden.
Nicht mehr als 5 ml pro intramuskuläre Injektionsstelle verabreichen.
Der Stopfen sollte nicht mehr als 166mal punktiert/durchstochen werden.
Nebenwirkungen
In sehr seltenen Fällen (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschließlich Einzelfallberichte) können diese Anzeichen beobachtet werden:
• Vorübergehende Gewebereizung nach wiederholten intramuskulären Injektionen.
• Reizungen der Magen- und Darmschleimhaut oder Ulzerationen (aufgrund des Ke-toprofen-Wirkmechanismus einschließlich Hemmung der Prostaglandinsynthese).
• Vorübergehende Appetitlosigkeit nach wiederholter Verabreichung bei Schweinen.
• Allergische Reaktionen.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vetuaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.