Odimar
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Rind, Schwein (Sau).
Diagnosen
Rinder:
Zur Behandlung von Atemwegsinfektionen, die durch empfindliche Stämme von Pasteurella multocida, Mannheimia haemolytica, Histophilus somni und Mycoplasma bovis verursacht werden.
Zur Behandlung von akuter Mastitis während der Laktationsphase, die durch Marbofloxacinempfindliche E. coli-Stämme verursacht wird.
Schweine (Sau):
Zur Behandlung des durch empfindliche Erregerstämme hervorgerufenen Mastitis-Metritis-AgalaktieSyndroms (postpartales Dysgalaktie-Syndrom, PDS).
Wartezeit
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Essbare Gewebe |
Milch |
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Rinder (2 mg/kg für 3 bis 5 Tage, i.v./i.m./s.c.) |
6 Tage |
36 Stunden |
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Rinder (8 mg/kg, einmalige Injektion, i.m.) |
3 Tage |
72 Stunden |
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Schweine |
Dosierung und Art der Anwendung
Schweine: Intramuskuläre Anwendung (i.m.).
Rinder: Subkutane Anwendung (s.c.), intramuskuläre Anwendung (i.m.) oder intravenöse Anwendung (i.v.)
Um eine korrekte Dosierung zu gewährleisten, sollte das Körpergewicht so genau wie möglich ermittelt werden.
Rinder:
Atemwegsinfektionen:
Dieses Tierarzneimittel kann als einmalige Injektion an einem Tag oder in Form mehrerer Injektionen über einen Zeitraum von 3-5 Tagen verabreicht werden.
Einzelinjektion – intramuskuläre Anwendung:
Die empfohlene Dosis beträgt 8 mg/kg Körpergewicht (das entspricht 2 ml des Tierarzneimittels/25 kg Körpergewicht bei einmaliger Injektion). Dieses optimierte Dosierungsschema sollte als das Dosisregime der Wahl für die Behandlung von Atemwegserkrankungen bei Rindern, mit Ausnahme der unten aufgeführten Situationen, betrachtet werden.
Mehrfache Injektionen – intramuskuläre, intravenöse oder subkutane Anwendung:
Die empfohlene Dosis beträgt 2 mg/kg Körpergewicht (das entspricht 1 ml des Tierarzneimittels/50 kg Körpergewicht bei einer Injektion pro Tag über einen Zeitraum von 3-5 Tagen). Dieses Dosisregime sollte für die Behandlung spezifischer Fälle, wie z. B. zur intravenösen Behandlung oder bei durch Mycoplasma bovis verursachten Infektionen, angewendet werden.
Akute Mastitis:
Intramuskuläre oder subkutane Anwendung:
Die empfohlene Dosis beträgt 2 mg/kg Körpergewicht (das entspricht 1 ml des Tierarzneimittels/50 kg Körpergewicht bei einer einmaligen Injektion pro Tag an 3 aufeinander folgenden Tagen. Die erste Injektion kann auch intravenös gegeben werden.
Schweine (Sauen):
Intramuskuläre Anwendung:
Die empfohlene Dosis beträgt 2 mg/kg Körpergewicht (das entspricht 1 ml des Tierarzneimittels/50 kg Körpergewicht bei einer einmaligen Injektion pro Tag an 3 aufeinander folgenden Tagen).
Rindern und Schweinen soll die Injektion vorzugsweise in die seitliche Halspartie verabreicht werden.
Sollte das Injektionsvolumen mehr als 20 ml betragen, sollte es auf zwei oder mehr Injektionsstellen verteilt werden.
Zur Verminderung des Risikos einer Verunreinigung des Tierarzneimittels mit Schmutzpartikeln wird die Verwendung einer Entnahmekanüle empfohlen, um die Anzahl der Einstiche in den Stopfen zu verringern.
Der Stopfen der 100-ml-Durchstechflasche darf höchstens 25-mal durchstochen werden und der einer 250-ml-Durchstechflasche höchstens 50-mal.
Nebenwirkungen
Rind und Schwein (Sau):
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Sehr selten (< 1 Tier/10 000 behandelte Tiere, einschließlich Einzelfallberichte): |
Läsion an der Injektionsstelle1,2 Reaktion an der Injektionsstelle2 (z. B. Schmerz an der Injektionsstelle, Entzündung und Schwellung an der Injektionsstelle). |
¹ Vorübergehende Entzündung ohne klinische Auswirkungen nach intramuskulärer oder subkutaner Injektion.
² Kann für mindestens 12 Tage nach intramuskulärer Injektion bestehen bleiben.
DE: Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vetuaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
AT: Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem entweder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter oder die zuständige nationale Behörde zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage.