Quiflor
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Rind und Schwein (Sau).
Diagnosen
Rind
Zur Behandlung von Atemwegsinfektionen, die durch Marbofloxacin-empfindliche Stämme von Pasteurella multocida, Mannheimia haemolytica und Mycoplasma bovis verursacht werden.
Zur Behandlung akuter Mastitiden, die durch Marbofloxacin-empfindliche Stämme von Escherichia coli während der Laktation verursacht werden.
Sau
Zur Behandlung des durch Marbofloxacin-empfindliche Erreger verursachten Mastitis-MetritisAgalaktie-Syndroms.
Wartezeit
Rind:
Essbare Gewebe: 6 Tage
Milch: 36 Stunden
Schwein (Sau):
Essbare Gewebe: 4 Tage
Dosierung und Art der Anwendung
Rind: intramuskuläre Anwendung, subkutane Anwendung, intravenöse Anwendung
Schwein (Sau): intramuskuläre Anwendung
Die empfohlene Dosis beträgt 2 mg Marbofloxacin/kg Körpergewicht/Tag (1 ml des Tierarzneimittels/50 kg Körpergewicht) als Einmalinjektion täglich intramuskulär, subkutan oder intravenös bei Rindern und intramuskulär bei Schweinen.
Die Behandlungsdauer beträgt bei Schweinen 3 Tage und bei Rindern 3 bis 5 Tage.
Um eine korrekte Dosierung zu gewährleisten, sollte das Körpergewicht so genau wie möglich ermittelt werden.
Bei Rindern erwies sich die subkutane Verabreichung als lokal besser verträglich als die intramuskuläre Verabreichung. Daher wird bei schweren Rindern die subkutane Anwendung empfohlen.
Zur Verringerung des Risikos der partikulären Kontaminierung des Tierarzneimittels wird der Einsatz einer abnehmbaren Nadel empfohlen, um die Anzahl der Einstiche in das Septum zu verringern.
Nebenwirkungen
Rind und Schwein (Sau):
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Unbestimmte Häufigkeit (Kann auf Basis der vorhandenen Daten nicht geschätzt werden): |
Reaktion an der Injektionsstelle1 (z. B. Schwellung an der Injektionsstelle2, Schmerz an der Injektionsstelle2, Entzündung an der Injektionsstelle2) |
1Vorübergehend.
2Kann mindestens 12 Tage nach der intramuskulären Injektion fortbestehen.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vetuaw.de/zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.