Quiflor
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Rind und Schwein (Sau)
Indikationen
Rinder
Zur Behandlung von Atemwegsinfektionen, die durch Marbofloxacin-empfindliche Stämme von Pasteurella multocida, Mannheimia haemolytica und Mycoplasma bovis verursacht werden.
Zur Behandlung akuter Mastitiden, die durch Marbofloxacin-empfindliche Stämme von Escherichia coli während der Laktation verursacht werden.
Sauen
Zur Behandlung des durch Marbofloxacin-empfindliche Erreger verursachten Mastitis-Metritis-Agalaktie-Syndroms.
Das Tierarzneimittel sollte nur auf der Grundlage einer Empfindlichkeitsprüfung eingesetzt werden.
Wartezeit
Rinder: | Essbare Gewebe | 6 Tage |
Milch | 36 Stunden | |
Schweine (Sauen): | Essbare Gewebe | 4 Tage |
Dosierung und Art der Anwendung
Die empfohlene Dosis beträgt 2 mg/kg/Tag (1 ml/50 kg) als Einmalinjektion täglich intramuskulär, subkutan oder intravenös bei Rindern und intramuskulär bei Schweinen.
Die Behandlungsdauer beträgt bei Schweinen 3 Tage und bei Rindern 3 bis 5 Tage.
Um eine korrekte Dosierung zu gewährleisten, sollte das Körpergewicht so genau wie möglich bestimmt werden, so dass es nicht zu einer Unterdosierung kommt.
Zur Verringerung des Risikos der partikulären Kontaminierung des Tierarzneimittels wird der Einsatz einer abnehmbaren Nadel empfohlen, um die Anzahl der Einstiche in den Gummistopfen zu verringern.
Nebenwirkungen
Die intramuskuläre Injektion kann vorübergehende lokale Reaktionen wie Schmerzen und Schwellungen sowie entzündliche Läsionen an der Injektionsstelle verursachen, die für mindestens 12 Tage nach der Injektion bestehen bleiben. Es wurde gezeigt, dass die subkutane Injektion bei Rindern lokal besser verträglich ist als die intramuskuläre. Die subkutane Injektion wird daher bei schweren Rindern empfohlen.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Quiflor 100 mg/ml Injektionslösung für Rinder und Schweine (Sauen) sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstr. 39 - 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden. Meldebögen können kostenlos unter o. g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (OnlineFormular auf der Internetseite http://www.vet-uaw.de).
LISTENPREIS | Nur für registrierte Tierärzte. Erstellen Sie ein kostenloses Profil für den Zugriff auf alle Funktionen.. Anmelden |
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Zul.-Nr. | 401422.00.00 |
PZN | 10231640 |
STATUS | Im Handel verfügbar |