Release
ATC-Code
Tierarten
Pferd, Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Hund
Indikationen
Euthanasie von Tieren.
Wartezeit
Nicht zutreffend.
Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass keine Tierkörper, Tierkörperteile oder Nebenprodukte (Erzeugnisse) von Tieren, die mit diesem Tierarzneimittel euthanasiert wurden, für den menschlichen oder tierischen Verzehr verwendet werden.
Dosierung und Art der Anwendung
Vor Gebrauch schütteln.
Die Methode der Wahl ist die intravenöse Verabreichung.
Die Dosierung ist abhängig von der Tierart und der Art der Anwendung. Daher sind die Angaben der Dosierungstabelle sorgfältig zu befolgen.
Hunde
Die intravenöse Injektion sollte beim Hund mit einer gleichmäßigen Injektionsgeschwindigkeit bis zum Eintritt der Bewusstlosigkeit erfolgen. Die verbleibende Restmenge als Sturzinjektion geben.
Wenn eine intravenöse Verabreichung nicht möglich ist, kann das Tierarzneimittel beim Hund intrakardial oder, wenn auch die intrakardiale Verabreichung nicht möglich ist, intraperitoneal verabreicht werden, allerdings in beiden Fällen nur nach vorhergehender Narkose.
Pferde, Rinder, Schafe und Ziegen
Bei Pferd, Rind, Schaf und Ziege sollte Release 500 mg/ml als Sturzinjektion unter Druck verabreicht werden.
Bei Rindern kann besonders bei Unterdosierung in Einzelfällen Keuchen auftreten.
Schweine
Bei Schweinen ist die Injektion - wenn möglich - ohne Fixation durchzuführen, da ein direkter Zusammenhang zwischen der Fixationsmaßnahme und Exzitationen zu besteht.
Zur leichteren und schmerzärmeren Injektion in die Ohrvene sollte beim Schwein das Tierarzneimittel vor der Injektion in die Ohrvene mit isotonischer Natriumchloridlösung im Verhältnis 1:1 verdünnt werden.
Tierart |
Art und Dauer der Anwendung |
Dosierung |
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Pferde |
Intravenös als Sturzinjektion unter Druck |
900 mg/10 kg Körpergewicht (entsprechend 9 ml/50 kg KGW) |
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Rinder |
Intravenös als Sturzinjektion unter Druck |
450 mg/10 kg Körpergewicht bis 900 mg/10 kg Körpergewicht (entsprechend 4,5 – 9 ml/50 kg KGW) |
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Schweine
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Intravenös in die Ohrvene
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Keine Fixation oder Fixation mit einer Oberkieferschlinge; eine Verdünnung vor der Injektion mit isotonischer Kochsalzlösung im Ver- hältnis 1 : 1 ist notwendig. |
450 mg/5 kg bis 30 kg Körpergewicht (entsprechend 0,9 ml/5 kg KGW) |
Intravenös in die Vena cava cran. |
Fixation mit einer Oberkiefer- schlinge oder bei Saugferkeln zwischen den Oberschenkeln der Hilfsperson |
450 mg/10 kg ab 30 kg Körpergewicht (entsprechend 0,9 ml/10 kg KGW) |
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Hunde |
Intravenös |
gleichmäßige Injektion bis zum Bewusstseinsverlust des Tieres, die verbleibende Rest-Menge als Sturzinjektion verabreichen |
150 mg/kg Körpergewicht (entsprechend 0,3 ml/kg KGW) |
Intrakardial, intraperitoneal Nur nach vorhergehender Narkose |
450 mg/kg Körpergewicht (entsprechend 0,9 ml/kg KGW) |
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Schaf, Ziege |
intravenös |
als Sturzinjektion unter Druck |
500 mg/5 kg Körpergewicht (entsprechend 1,0 ml/5 kg KGW) |
Nebenwirkungen
Die Anwendung des Tierarzneimittels kann zu vorübergehenden Erregungszuständen und zu Atemlosigkeit führen.
Das Risiko von Exzitationen während der Einleitung lässt sich durch eine Prämedikation/Sedierung erheblich vermindern.
Bei perivaskulärer Injektion kann der Tod des Tieres verzögert eintreten. Perivaskuläre oder subkutane Injektionen können Gewebsirritationen hervorrufen.
Angaben zur Häufigkeit der Nebenwirkungen:
Häufig (mehr als 1 aber weniger als 10 von 100 behandelten Tieren):
Lautäußerungen
Muskelzuckungen
Selten (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Tieren):
Erregungszustände
Bewegungen der Gliedmaßen
Stuhlgang und Harnabgang
Schnappatmung (bei Rindern), meist bei zu niedriger Dosierung
Sehr selten (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschließlich Einzelfallberichte):
Krämpfe
Zwerchfellkontraktionen
Erbrechen
Eine oder mehrere Schnappatmungen nach dem Herzstillstand
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Release 500 mg/ml sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstr. 39 - 42, 10117 Berlin, oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden.
Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite http://www.vet-uaw.de).