Ringer-Lactat-Lösung ad us. vet.
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Rind, Pferd, Schaf, Ziege, Schwein, Hund, Katze
Diagnosen
- Isotone Dehydratation
- Metabolische Azidose
- Hypotone Dehydratation
- Aufrechterhaltung des physiologischen extrazellulären Flüssigkeitsvolumens
- Elektrolytsubstitution nach Verbrennungen
Wartezeit
Essbare Gewebe: Null Tage
Milch: Null Tage
Dosierung und Art der Anwendung
Intravenöse Anwendung.
Nur für den einmaligen Gebrauch bestimmt.
Die Infusionsmenge und -rate richtet sich nach dem klinischen Zustand, bestehenden Defiziten des Tieres, Aufrechterhaltungsbedarf und anhaltendem Auftreten von Verlusten.
Grundsätzlich ist zunächst darauf abzuzielen, die Hypovolämie zu 50 % zu korrigieren (idealerweise
über 6 Stunden, bei Bedarf jedoch auch schneller); anschließend ist nach einer klinischen Untersuchung die Behandlungssituation erneut zu bewerten.
Defizite liegen in der Regel im Bereich von 50 ml/kg (leicht) bis 150 ml/kg (schwer). Eine Infusionsrate von 15 ml/kg Körpergewicht/Stunde wird empfohlen, wenn kein Schock vorliegt (Bereich 5–25 ml/kg Körpergewicht/Stunde).
Bei Schock ist anfänglich eine hohe Infusionsrate von bis zu 90 ml/kg Körpergewicht/Stunde erforderlich. Hohe Infusionsraten sind nicht über einen längeren Zeitraum als maximal eine Stunde beizubehalten, es sei denn, der Urinabsatz ist gewährleistet. Bei Vorliegen einer Herz-, Nieren- oder Lungenkrankheit ist die maximale Infusionsrate niedriger zu wählen.
Nicht verwenden, wenn die Infusionsflasche oder der Verschluss beschädigt sind.
Trübe Lösungen und solche mit sichtbaren, festen Partikeln dürfen nicht verabreicht werden.
Nebenwirkungen
Rind, Pferd, Schaf, Ziege, Schwein, Hund, Katze:
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Unbestimmte Häufigkeit (kann anhand der verfügbaren Daten nicht geschätzt werden): |
Kardiale Störung* |
*Durch das enthaltene Calcium sind Auswirkungen auf das Herz nicht auszuschließen.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vetuaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
Literaturhinweis
| STATUS | Im Handel verfügbar |
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