Toltra-K
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Huhn (zur Zucht, Henne jung), Pute
Diagnosen
Zur Behandlung der Kokzidiose verursacht durch:
Huhn (zur Zucht, Henne jung): Eimeria acervulina, E. brunetti, E. maxima, E. necatrix and E. tenella.
Pute: Eimeria adenoides, E. meleagrimitis.
Wartezeit
Huhn
Essbare Gewebe: 18 Tage
Nicht bei Geflügel anwenden, deren Eier für den menschlichen Verzehr vorgesehen sind.
Nicht anwenden innerhalb von 6 Wochen vor Beginn der Legeperiode.
Pute
Essbare Gewebe: 16 Tage
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben über das Trinkwasser
Die empfohlene Dosis beträgt 7 mg Toltrazuril pro kg Körpergewicht/ Tag (das entspricht 28 ml des Tierarzneimittels pro 100 kg Körpergewicht/ Tag) an zwei aufeinander folgenden Tagen.
Empfohlen wird eine kontinuierliche Behandlung über 24 Stunden oder alternativ eine Behandlung über einen Zeitraum von jeweils 8 Stunden pro Tag.
Um eine korrekte Dosierung zu gewährleisten, sollte das Körpergewicht so genau wie möglich bestimmt werden.
Die Aufnahme von medikiertem Wasser hängt vom klinischen Zustand der Tiere ab. Um die richtige Dosierung zu erreichen, muss die Konzentration von Toltrazuril gegebenenfalls entsprechend angepasst werden.
Bei kontinuierlicher Behandlung über 24 Stunden ist das Einmischvolumen des Tierarzneimittels in das Trinkwasser für die zu behandelnden Tiere nach folgender Formel zu berechnen:
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0.28 ml Tierarzneimittel pro kg KGW/Tag |
X |
Mittleres KGW (kg) der zu behandelnden Tiere |
= |
x ml Tierarzneimittel pro Liter |
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___________________________________ |
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mittlere Trinkwasseraufnahme (l) pro Tier in 24 Stunden |
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Gesamtbedarf an Tierarzneimittel pro Tag (24 Stunden):
Das errechnete Volumen (x ml Tierarzneimittel pro Liter) muss mit dem Gesamttrinkwasserverbrauch (l) pro Tag (24 Stunden) multipliziert werden.
Bei einer Behandlungsdauer von 8 Stunden/ Tag ist das Einmischvolumen des Tierarzneimittels in das Trinkwasser für die zu behandelnden Tiere nach folgender Formel zu berechnen:
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0.28 ml Tierarzneimittel pro kg KGW/Tag |
X |
Mittleres KGW (kg) der zu behandelnden Tiere |
= |
x ml Tierarzneimittelpro Liter |
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_______________________________________ |
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Mittlere Trinkwasseraufnahme (l) pro Tier in 8 Stunden |
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Gesamtbedarf an Tierarzneimittel für eine Behandlungsdauer von 8 Stunden:
Das errechnete Volumen (x ml Tierarzneimittel pro Liter) muss mit dem Gesamttrinkwasserverbrauch (l) innerhalb von 8 Stunden multipliziert werden.
Das Tierarzneimittel sollte vor Gebrauch durch vorsichtiges Rühren in Trinkwasser aufgelöst werden. Bei der Verwendung von saurem Wasser kann es zu Ausfällungen kommen. Die Lösung sollte täglich frisch angesetzt werden.
Bei einer Dosierung von 1 ml bis 3 ml des Tierarzneimittels pro Liter Trinkwasser, ist die Löslichkeit über den Behandlungszeitraum sichergestellt. Verdünnungen, die höher konzentriert sind als 3:1000 (3 ml des Tierarzneimittels auf 1 Liter Trinkwasser) können zu Ausfällungen führen.
Auf Grund möglicher Probleme mit der Löslichkeit, sollte die Zuführung über Sammeltanks vermieden werden. Die Verwendung von kalibrierten Waagen wird empfohlen, wenn nur ein Teil der Verpackungseinheit genutzt wird.
Um eine gleichmäßige Wasseraufnahme für alle Tiere zu gewährleisten, ist ein ausreichendes Tränkeplatzangebot sicherzustellen. Eine Wasseraufnahme auf anderem Wege muss während der Behandlung ausgeschlossen werden. Bei Auslaufhaltung sollen die Tiere während der Behandlung im Stall gehalten werden.
Nach Beendigung der Behandlung ist die Tränkeeinrichtung in geeigneter Weise zu reinigen, um eine Aufnahme subtherapeutischer Restmengen zu vermeiden.
Nebenwirkungen
Huhn (zur Zucht, Henne jung), Pute:
Keine bekannt.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf dem Etikett. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
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