Hypertonic 7,2%
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Rind, Kalb, Pferd, Hund und Katze.
Indikationen
Bei allen Zieltierarten:
Als Begleittherapie zur Behandlung eines Kreislaufschocks (hypovolämisch oder endotoxämisch).
Wartezeit
Rind, Kalb, Pferd: | |
Essbare Gewebe: | Null Tage. |
Milch: | Null Stunden. |
Dosierung und Art der Anwendung
Zur intravenösen Anwendung.
Die Infusion sollte vor der Verabreichung idealerweise auf ca. 37 °C erwärmt werden.
Die empfohlen Dosis liegt im Bereich von 4-8 ml/kg, und eine Infusionsrate von 1 ml/kg/Minute sollte nicht überschritten werden.
Das Tierarzneimittel sollte in Verbindung mit einer herkömmlichen Flüssigkeitstherapie angewendet werden. Nach Verabreichung des Tierarzneimittels wird im Normalfall eine isotonische Infusionslösung intravenös verabreicht (z.B. eine 0,9 %ige Natriumchlorid-Lösung intravenös).
Ausreichender Zugang zu Trinkwasser muss gewährleistet sein.
Nebenwirkungen
Ein Natriumüberschuss kann eine Hypokaliämie auslösen, die sich durch einen gleichzeitigen kontinuierlichen Kaliumverlust und eine Hyperchlorämie verschlimmern kann.
Eine nicht indizierte Verabreichung von Natrium an dehydrierte Tiere kann eine bestehende extrazelluläre Hypertonie verstärken, sowie bestehende Erkrankungen verschlimmern und zum Tode führen.
Eine schnelle Infusion kann Ödeme verursachen, hauptsächlich Lungenödeme, vor allem bei bestehender Herz- oder Niereninsuffizienz. Nach schneller Verabreichung können Hypotonie, Herzrhythmusstörungen, Hämolyse, Hämoglobinurie, Bronchokonstriktion sowie Hyperventilation auftreten.
Die Verabreichung in kleine, periphere Venen kann Schmerzsymptome hervorrufen.
Die Infusion einer hypertonen Natriumchlorid-Lösung kann eine Diurese mit Bildung von hypertonem Harn hervorrufen.
Ein Thromboserisiko ist zu beachten.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Hypertonic 72 mg/ml Infusionslösung für Kälber, Pferde, Hunde und Katzen sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstr. 39 – 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internetseite http://vet-uaw.de).
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Zul.-Nr. | 402401.00.00 |
STATUS | Im Handel verfügbar |