Amproline
ATC-Code
Tierarten
Huhn (Broiler, Junghenne, Legehenne und Zuchthenne), Pute.
Diagnosen
Zur Behandlung von Darmkokzidiosen, die durch Eimeria spp. verursacht werden.
Wartezeit
Hühner und Puten:
Essbare Gewebe: Null Tage Eier: Null Tage
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben über das Trinkwasser.
Dosierung für jede Zieltierart:
20 mg Amprolium/kg Körpergewicht/Tag (entspricht 0,5 ml des Tierarzneimittels/10 kg Körpergewicht/Tag) an 5 bis 7 aufeinanderfolgenden Tagen.
Um eine korrekte Dosierung zu gewährleisten, sollte das Körpergewicht so genau wie möglich ermittelt werden.
Die Aufnahme von medikiertem Wasser richtet sich nach dem klinischen Zustand der Tiere. Um die korrekte Dosierung zu erhalten, muss die Konzentration von Amprolium gegebenenfalls entsprechend angepasst werden.
Auf Basis der empfohlenen Dosis sowie der Anzahl und des Gewichts der zu behandelnden Tiere sollte die genaue zu verabreichende Tageskonzentration des Tierarzneimittels nach der folgenden Formel berechnet werden:
Die zu behandelnden Tiere sollten freien Zugang zur Tränkeeinrichtung haben, um eine angemessene Wasseraufnahme zu gewährleisten. Während der Behandlungszeit sollte keine andere Trinkwasserquelle zur Verfügung stehen. Das medikierte Trinkwasser sollte alle 24 Stunden ersetzt werden.
Nach Ende des Behandlungszeitraums sollte das Trinkwassersystem entsprechend gereinigt werden, um die Aufnahme von subtherapeutischen Mengen des Wirkstoffs zu vermeiden.
Das Tierarzneimittel darf nicht über metallene Rohrleitungen oder in metallenen Behältern verabreicht werden.
Nebenwirkungen
Huhn und Pute: Keine bekannt.
DE: Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage. Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
AT: Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem entweder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter oder die zuständige nationale Behörde zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage.
Literaturhinweis
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