Coenzyme compositum ad us. vet.
ATC-Code
Tierarten
Pferd
Rind
Schwein
Schaf
Ziege
Hund
Katze
Kaninchen
Indikationen
Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation.
Wartezeit
Pferd, Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Kaninchen: | Essbare Gewebe: | Null Tage |
Pferd, Rind, Schaf, Ziege: | Milch: | Null Stunden |
Dosierung und Art der Anwendung
Coenzyme compositum ad us. vet. zur subkutanen Injektion.
Standarddosierung: | ||
Die Tagesdosis beträgt entsprechend der Tierart: | ||
Pferd, Rind (über 500 kg): | 1 mal täglich die Einzeldosis von | 10 ml |
Pferd, Rind (bis zu 500 kg): | 1 mal täglich die Einzeldosis von | 5 ml |
Schwein: | 1 mal täglich die Einzeldosis von | 3-5 ml |
Schaf, Ziege: | 1 mal täglich die Einzeldosis von | 3-4 ml |
Großer Hund (über 25 kg): | 1 mal täglich die Einzeldosis von | 3-4 ml |
Mittelgroßer Hund (15-25 kg): | 1 mal täglich die Einzeldosis von | 2 ml |
Kleiner Hund (bis zu 15 kg), Katze: | 1 mal täglich die Einzeldosis von | 1-2 ml |
Kaninchen: | 1 mal täglich die Einzeldosis von | 0,5 ml |
Initial-/Akutdosierung:
Bei akuten Beschwerden kann die angegebene Einzeldosis anfangs nach 12 Stunden wiederholt werden, dann mit der Standarddosierung fortfahren.
Dosierung zur Langzeitbehandlung bei chronischen Erkrankungen:
Zur Langzeitbehandlung bei chronischen Erkrankungen die Einzeldosis jeweils in Abständen von 1 bis 4 Tagen verabreichen.
Hinweis: Coenzyme compositum ad us. vet. sollte ohne tierärztlichen Rat nicht über einen längeren Zeitraum angewendet werden.
Nebenwirkungen
Keine bekannt.
Hinweis:
Bei der Behandlung mit einem homöopathischen Arzneimittel können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Tierarzt befragen.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Coenzyme compositum ad us. vet. sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstr. 39 - 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online Formular auf der InternetSeite http://vet-uaw.de).
Literaturhinweis
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Zul.-Nr. | 402448.00.00 |
PZN | 15300400 |
STATUS | Im Handel verfügbar |