Cronyxin vet.
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Pferd
Indikationen
Behandlung von akuten entzündlichen muskuloskelettalen Erkrankungen bei Pferden
Wartezeit
Essbare Gewebe: 15 Tage.
Nicht bei Tieren anwenden, deren Milch für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist.
Dosierung und Art der Anwendung
Nur zum Eingeben.
1,1 mg Flunixin pro kg Körpergewicht einmal täglich für maximal 5 Tage abhängig vom klinischen Ansprechen.
Jede Applikationsspritze enthält 1650 mg Flunixin, was der Behandlung von 1500 kg Körpergewicht und somit einer 3-tägigen Behandlung eines Pferdes von 500 kg entspricht. Die Spritzeneinteilung entspricht jeweils 100 kg, so dass die Dosierung von Pferden unterschiedlichen Gewichts möglich ist.
Das Maul des Pferdes darf kein Futter enthalten. Die Applikationsspritze wird im Interdentalspalt (Lücke zwischen Schneide- und Backenzähnen) in das Pferdemaul eingeführt. Der Spritzenkolben wird so weit wie möglich vorgeschoben und die Paste auf dem Zungengrund appliziert.
Nebenwirkungen
Wie alle nicht-steroidalen entzündungshemmenden Tierarzneimittel kann Flunixin die gastrointestinale Schleimhaut schädigen und insbesondere bei hypovolämischen und hypotensiven Zuständen, z. B. während einer Operation, Nierenschäden verursachen. In sehr seltenen Fällen können allergische Reaktionen (allergische Hautreaktionen, Anaphylaxie) nach Anwendung des Tierarzneimittels auftreten.
Die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen sind folgendermaßen definiert:
- Sehr häufig (mehr als 1 von 10 behandelten Tieren zeigen Nebenwirkungen)
- Häufig (mehr als 1 aber weniger als 10 von 100 behandelten Tieren)
- Gelegentlich (mehr als 1 aber weniger als 10 von 1000 behandelten Tieren)
- Selten (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Tieren)
- Sehr selten (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschließlich Einzelfallberichte).
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Cronyxin 50 mg/g Paste zum Eingeben für Pferde sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstraße 39-42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden. Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internet-Seite http://vet-uaw.de).