Tolfedol
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Rind, Schwein, Katze und Hund
Indikationen
Rinder: Als ergänzende Behandlung von Pneumonien zur Verbesserung des Allgemeinbefindens und Nasenausflusses und als ergänzende Behandlung von akuter Mastitis.
Schwein: Als ergänzende Behandlung des Metritis-Mastitis-Agalaktie-Syndroms.
Hund: Für die Behandlung von entzündlichen Erkrankungen des Bewegungsapparates und zur Linderung von postoperativen Schmerzen.
Katze: Als ergänzende Behandlung von Erkrankungen der oberen Atemwege, gegebenenfalls in Verbindung mit einer antimikrobiellen Therapie.
Wartezeit
Rind: | ||
Intramuskuläre Injektion | ||
Essbare Gewebe: | 12 Tage | |
Milch: | Null Stunden | |
Intravenöse Injektion: | ||
Essbare Gewebe: | 4 Tage | |
Milch: | 24 Stunden | |
Schweine: | ||
Essbare Gewebe: |
16 Tage |
Dosierung und Art der Anwendung
Rinder: intramuskulär (i.m.) oder intravenös (i.v.) | |
Schweine: intramuskulär (i.m.) | |
Hunde: intramuskulär (i.m.) oder subkutan (s.c.) | |
Katzen: subkutan (s.c.) |
Katzen und Hunde: Die empfohlene Dosis beträgt 4 mg/kg Körpergewicht (entsprechend 1 ml Tolfedol/10 kg Körpergewicht) als einmalige Injektion verabreicht. Die Behandlung kann einmalig nach 24 bis 48 Stunden, abhängig von der Symptomatik, wiederholt werden.
Alternativ kann nach der einmaligen Injektion von 1 ml Tolfedol/10 kg die Behandlung oral mit Tabletten fortgesetzt werden.
Bei Hunden intramuskulär oder subkutan verabreichen.
Zur Reduzierung von postoperativen Schmerzen wird das Medikament am besten präoperativ, gleichzeitig mit der Prämedikation eine Stunde vor Einleitung der Anästhesie verabreicht.
Bei Katzen nur subkutan verabreichen.
Rinder: Für die Behandlung von Entzündungen im Zusammenhang mit Atemwegserkrankungen bei Rindern beträgt die empfohlene Dosis 2 mg/kg (entsprechend 1 ml Tolfedol/20 kg Körpergewicht) als intramuskuläre Injektion im Nackenbereich. Die Behandlung kann einmalig nach 48 Stunden wiederholt werden.
Für die Anwendung bei Mastitis beträgt die empfohlene Dosis 4 mg/kg Körpergewicht (entsprechend 1 ml Tolfedol/10 kg Körpergewicht) als einmalige intravenöse Injektion. Bei intravenöser Verabreichung sollte das Tierarzneimittel langsam injiziert werden. Bei ersten Anzeichen einer Unverträglichkeit sollte die Injektion abgebrochen werden.
Schweine: Die empfohlene Dosis beträgt 2 mg/kg (entspricht 1 ml Tolfedol/20 kg Körpergewicht) als einmalige intramuskuläre Injektion.
Das maximale Injektionsvolumen beträgt 20 ml pro Injektionsstelle.
Der Stopfen der 20 ml, 50ml und 100 ml Durchstechflaschen kann bis zu 20 Mal sicher durchstochen werden, der Stopfen der 250 ml Durchstechflasche bis zu 50 Mal. Die Größe der Durchstechflaschen sollte sich nach der zu behandelnden Tierart richten.
Um eine genaue Dosierung sicherzustellen, ist der Gebrauch von feinskalierten Spritzen (z. B. für Insulin) speziell für Tiere mit geringem Gewicht ratsam.
Nebenwirkungen
Bei Rindern kann nach einer schnellen intravenösen Injektion gelegentlich ein Kollaps auftreten.
Vorübergehend kann sehr selten vermehrter Durst und/oder erhöhte Diurese auftreten. In den meisten Fällen verschwinden diese Reaktionen spontan nach Beendigung der Behandlung.
Sehr selten können während der Behandlung Erbrechen und Durchfall auftreten. Bei anhaltender Symptomatik sollte die Behandlung abgebrochen werden. An der Injektionsstelle können sehr selten lokale Reaktionen auftreten.
Die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen sind folgendermaßen definiert:
- Sehr häufig (mehr als 1 von 10 behandelten Tieren zeigen Nebenwirkungen während der Behandlung)
- Häufig (mehr als 1 aber weniger als 10 von 100 behandelten Tieren)
- Gelegentlich (mehr als 1 aber weniger als 10 von 1000 behandelten Tieren)
- Selten (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Tieren)
- Sehr selten (weniger als 1 von 10.000 behandelten Tieren, einschließlich Einzelfallberichte).
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Tolfedol 40 mg/ml sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstr. 39 - 42, 10117 Berlin, oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o.g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internetseite http://www.vet-uaw.de).
Literaturhinweis
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Zul.-Nr. | 402143.00.00 |
STATUS | Im Handel verfügbar |