Pigfen
Wirkstoff
ATC-Code
Tierarten
Schwein.
Diagnosen
Zur Behandlung von Schweinen, die mit für Fenbendazol empfindlichen Ascaris suum (adulte, intestinale und wandernde Larvenstadien) infiziert sind.
Wartezeit
Essbare Gewebe: 4 Tage
Dosierung und Art der Anwendung
Zum Eingeben.
Das Tierarzneimittel ist nur zur Behandlung einzelner Schweine in Hofbetrieben bestimmt, bei denen lediglich eine kleine Anzahl von Schweinen behandelt werden soll.
Das Tierarzneimittel ist einer kleinen Menge (20 %) der täglichen Futterration beizumischen und vor der Verfütterung des restlichen Futters zu verabreichen.
Das behandelte Futtermittel sollte täglich kurz vor Verabreichung an die Tiere zubereitet werden.
Die zu behandelnden Schweine sollten abgesondert und individuell behandelt werden.
Für die Verabreichung an Schweine ist die folgende Dosierung anzuwenden:
- Einzelne Dosis von 5 mg Fenbendazol (entspricht 125 mg Tierarzneimittel) pro kg Körpergewicht (migrierende und intestinale Larvenstadien sowie adulte Stadien);
- 0,72 mg Fenbendazol (entspricht 18 mg Tierarzneimittel) pro kg Körpergewicht pro Tag an 7 aufeinanderfolgenden Tagen (intestinale Larvenstadien sowie adulte Stadien);
- 0,36 mg Fenbendazol (entspricht 9 mg Tierarzneimittel) pro kg Körpergewicht pro Tag an 14 aufeinanderfolgenden Tagen (intestinale Larvenstadien sowie adulte Stadien).
Um eine korrekte Dosierung zu gewährleisten, sollte das Körpergewicht so genau wie möglich ermittelt werden.
Die Aufnahme von medikiertem Futter richtet sich nach dem klinischen Zustand der Tiere. Um die korrekte Dosierung zu erhalten, muss die Konzentration von Fenbendazol gegebenenfalls entsprechend angepasst werden.
Es wird empfohlen, ein entsprechend geeichtes Messgerät zu verwenden.
Nur teilweise konsumiertes Futtermittel sollte mit sonstigen Futtermittelabfällen entsorgt und nicht an andere Tiere verabreicht werden.
Nebenwirkungen
Schwein:
Keine bekannt.
DE: Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder an den Zulassungsinhaber zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage.
Meldebögen und Kontaktdaten des BVL sind auf der Internetseite https://www.vet-uaw.de/ zu finden
oder können per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung auf der oben genannten Internetseite.
AT/BE: Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Die Meldungen sind vorzugsweise durch einen Tierarzt über das nationale Meldesystem entweder an den Zulassungsinhaber oder seinen örtlichen Vertreter oder die zuständige nationale Behörde zu senden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Packungsbeilage.